Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Berichtspflichten für Mittelstand

Info-Seminar am 8. März in Olpe


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Ratgeber Steuern, Autor Gregor Nieswandt von Grafik: Sarah Menn
Ratgeber Steuern, Autor Gregor Nieswandt © Grafik: Sarah Menn

Kreis Olpe. Wir spürten im vergangenen Jahr so extrem wie nie zuvor die katastrophalen Folgen des Klimawandels sowie die massive Ressourcen- und Energieknappheit und nehmen zunehmend die eklatanten Menschenrechtsverletzungen global wahr. Die Lösung dieser Probleme wird unter dem Begriff „Nachhaltigkeit“ zusammengefasst. Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen bestimmter Größe dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen. Bereits jetzt sollten sich Unternehmen mit den Anforderungen auseinandersetzen.


Der Begriff „Nachhaltigkeit“ stammt aus der Forstwirtschaft - danach sollen nur so viele Bäume gefällt werden, wie jedes Jahr auch nachwachsen. Die Menschheit und Unternehmen sollen nachhaltig handeln und wirtschaften. Im unternehmerischen Kontext umfasst der Begriff neben Umwelt- und sozialen Belangen auch den Aspekt der Normentreue und dessen Überwachung.

Die transparente Berichterstattung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen wird als wesentliches Instrument angesehen, um nachhaltiges Wirtschaften in den Betrieben zu erreichen. Dadurch, dass Unternehmen ihr Verhalten offenlegen müssen, sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, ihre Produktentscheidungen von Nachhaltigkeitsaspekten abhängig zu machen. So soll ein Nachhaltigkeitswettbewerb zwischen den Unternehmen entstehen.

Berichterstattungspflicht wird erweitert

Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sind heute bereits verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte zu veröffentlichen.

Anfang Januar diesen Jahres ist die sogenannte CSRD-Richtlinie der EU in Kraft getreten. Hinter dem Wortungetüm „Corporate Sustainability Reporting Directive“ verbergen sich umfassende Erweiterungen der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten, die auch den heimischen Mittelstand betreffen. Danach sollen nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen einen Bericht abgeben, sondern auch diejenigen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme von 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse von 40 Millionen Euro
  • durchschnittliche Anzahl von Arbeitnehmern von 250.

Die Berichtspflicht beginnt ab dem 1. Januar 2025. Zurzeit ist vorgesehen, dass der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht des Unternehmens integriert wird. Auch ist eine Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen.

Nachhaltigkeitsmanagement einrichten

Hierdurch kommt auf die Unternehmen eine nicht unerhebliche Belastung zu. Denn es gilt nicht nur einen Bericht aufzustellen, sondern es sind umfangreiche Änderungen in den Prozessen der Unternehmen notwendig. Es sind Zuständigkeiten zu benennen, Nachhaltigkeitsziele zu definieren, Nachhaltigkeitsdaten zu erheben und diese zu kontrollieren - Kurz, es muss ein Nachhaltigkeitsmanagement eingerichtet werden. Die Umsetzung bedarf einer guten Vorbereitung, personeller Kapazitäten und Zeit.

Die verbleibende Zeit sollte daher von betroffenen Unternehmen für eine sorgfältige Bestandsaufnahme der Prozesse und der Vorbereitung der Berichterstattung genutzt werden.

Möchten Sie sich umfassender zum Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ informieren, so melden Sie sich gerne zum Seminar von NH Neu Heimeroth und Partner mbB am 8. März ab 15 Uhr in der Stadthalle Olpe über die NH-Website an. Anmeldeschluss ist der 17. Februar.

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