Nach Herbstferien gilt an weiterführenden Schulen wieder Maskenpflicht im Unterricht
Lüften als weiterer Corona-Schutz
- Kreis Olpe, 21.10.2020
- Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe/Düsseldorf. An den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien wieder die Maskenpflicht im Unterricht und am Sitzplatz. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer am Mittwoch, 21. Oktober, mitgeteilt.
„Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums an alle Schulen. Präsenzunterricht gewährleiste am besten das Recht auf schulische Bildung.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, und zwar auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
Auch für die Angebote im Offenen Ganztag sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich. Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
In allen Unterrichtsräumen gilt:
- Stoßlüften alle 20 Minuten
- Querlüften, wo immer es möglich ist
- Lüften während der gesamten Pausendauer