MobilitätsCard: November- und Dezember-Ticket gilt auch für Januar
Nach Cyberangriff
- Kreis Olpe, 15.12.2023
- Verschiedenes
Siegen/Olpe Anspruchsberechtige, die das Sozial-ÖPNV-Ticket „MobilitätsCard“ beziehen, können mit ihrem November- oder Dezemberticket aus 2023 weiterhin im Januar 2024 fahren.

Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Zahlung für das Januar-Ticket. Diese sollten die Nutzer zur Sicherheit durch einen Einzahlungsbeleg oder sonstigen Nachweis belegen können. Die Verkehrsunternehmen sind über die Vorgehensweise informiert und gebeten worden, ihr Personal entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Aufgrund des Cyberangriffs kann der Zweckverband Personennahverkehr WestfalenSüd (ZWS) nach wie vor keine Tickets maschinell erstellen und somit auch nicht versenden. Weitere Informationen finden sich online.

