Mobiles Impfangebot für Pflegebedürftige startet in Kürze

Anmeldungen ab sofort


Pflegebedürftige Menschen mit einem festgestellten Pflegegrad 4 oder 5 können sich ab sofort zur Impfung anmelden und werden von den mobilen Impfteams in der häuslichen Umgebung geimpft.  von Pixabay
Pflegebedürftige Menschen mit einem festgestellten Pflegegrad 4 oder 5 können sich ab sofort zur Impfung anmelden und werden von den mobilen Impfteams in der häuslichen Umgebung geimpft. © Pixabay

Kreis Olpe. Nach den aktuellen Vorgaben zur Durchführung der Corona-Schutzimpfungen können sich nun auch pflegebedürftige Menschen mit einem festgestellten Pflegegrad 4 oder 5 zur Impfung anmelden. Das Impfzentrum des Kreises Olpe trifft derzeit die notwendigen Vorbereitungen, um den Betroffenen eine Impfung in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.


Geplant ist der Einsatz mobiler Impfteams, die alle Impfwilligen zu Hause aufsuchen. Neben der pflegebedürftigen Person sind außerdem jeweils zwei Pflegepersonen impfberechtigt.

„Wir gehen nach statistischen Auswertungen davon aus, dass bei knapp 1.100 Personen im Kreis Olpe der Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt wurde. Allerdings sind uns die persönlichen Daten dieser Menschen nicht bekannt. Es ist deshalb notwendig, dass die impfwilligen Personen, die nicht mehr zum Impfzentrum kommen können, sich bei uns melden, damit wir die Hausbesuche planen können“ erklärt Andreas Sprenger, Leiter des Krisenstabes beim Kreis Olpe.

Anmeldungen auf der Internetseite oder telefonisch

Dafür steht ab sofort auf der Internetseite des Impfzentrums ein Anmeldeformular bereit, in das alle notwendigen Daten des Pflegebedürftigen sowie der beiden Pflegepersonen eingegeben werden können. Dort kann auch der Nachweis über den festgestellten Pflegegrad direkt mit hochgeladen werden. Alternativ kann eine Anmeldung unter der Telefonnummer 02722-6357945 erfolgen.

Zudem besteht nun auch die Möglichkeit, allen über 80-Jährigen eine Impfung in der eigenen Wohnung anzubieten, wenn sie auf Grund von Bettlägerigkeit nicht mehr mobil sind. Auch diese Personen können über das Formular oder alternativ die genannte Telefonnummer angemeldet werden. Hier erfolgt allerdings keine Impfung für weitere Betreuungspersonen.

Impfungen durch die eingespielten mobilen Impfteams

„Mit der Unterstützung der Pflegepersonen oder Angehörigen sollte es gelingen, dass wir möglichst alle impfberechtigten Personen auf diesem Weg erreichen und ihnen eine Impfung in ihrer Wohnung ermöglichen können“, so Andreas Sprenger. Nach der Meldung der Adressdaten erhalten die Impfwilligen eine schriftliche Mitteilung über ihren Impftermin mit allen notwendigen Informationen und den entsprechenden Aufklärungs- und Einwilligungsbögen zugeschickt.

„Die Impfungen werden durch die bereits eingespielten mobilen Impfteams vorgenommen, die auch schon in den stationären Pflegeeinrichtungen im Einsatz waren. So ist sichergestellt, dass die Abläufe möglichst reibungslos funktionieren und wir in kurzer Zeit viele Menschen impfen können. Ich bitte daher schon jetzt um Verständnis, dass die Impftermine jeweils fest vorgegeben werden“, so Andreas Sprenger.

Bestehende Termine für Zweitimpfungen bleiben bestehen 

Für die Impfungen sind je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Firmen BioNTech oder Moderna vorgesehen. Das Intervall für die Zweitimpfung mit diesen beiden Impfstoffen wird übrigens nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums NRW ab sofort auf sechs Wochen ausgedehnt. Dies gilt allerdings nur für neu vereinbarte Impftermine. Soweit Termine für die Zweitimpfung schon feststehen, bleiben diese bestehen.

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