Mit dem Taxi zum Impfzentrum - wer trägt die Kosten?

Verbraucherzentrale NRW informiert


Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, für wen und unter welchen Voraussetzungen die Taxifahrt ins Impfzentrum von der Krankenkasse bezahlt wird oder welche alternativen Möglichkeiten bestehen. von privat
Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, für wen und unter welchen Voraussetzungen die Taxifahrt ins Impfzentrum von der Krankenkasse bezahlt wird oder welche alternativen Möglichkeiten bestehen. © privat

Kreis Olpe. Immer mehr Menschen über 80, die zu Hause leben, vereinbaren jetzt Termine für die Corona-Impfung. Doch viele haben einen weiten Weg zum Impfzentrum, den sie nicht aus eigener Kraft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen können. Wenn Angehörige und Freunde sie nicht fahren können und es vor Ort keine ehrenamtlichen Fahrdienste gibt, müssen sie ein Taxi nehmen und die Kosten selbst tragen.


„Was viele nicht wissen: Für besonders immobile Menschen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Fahrt zum Impfzentrum“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten:

Für wen kommt die Kostenübernahme in Betracht?

Für Personen, die den Pflegegrad vier und fünf oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ haben, sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen So sieht es eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbands vor. Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad drei, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind.

Was muss vor Fahrantritt getan werden?

Es handelt sich um eine sogenannte Krankenfahrt, für die der Hausarzt ein spezielles Verordnungsformular ausfüllen muss. Darin wird noch zusätzlich der Grund der Beförderung und für die genehmigungsfreie Fahrt vermerkt. Der Taxi- oder Mietwagenfahrer muss die Fahrt quittieren. Hierzu enthält die Verordnung ein gesondertes Blatt.

Müssen Berechtigte gar nichts bezahlen?

Doch, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenbeförderung müssen gezahlt werden. Das sind mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Diesen Betrag erhält der Fahrer sofort nach der Beförderung. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben und die eine Befreiungskarte haben, müssen nichts bezahlen.

Kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen?

Die Übernahme der Fahrkosten zum Impfzentrum stellt eine neue Situation auch für die Krankenkassen dar. Einiges ist noch nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Wird die Kostenübernahme im Nachhinein abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es noch?

Einige Städte in NRW haben kreative Lösungen gefunden, um ihre betagten oder bewegungseingeschränkten Bürger zu unterstützen. So gibt es in Münster ein „Impftaxi“ für fünf Euro, falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. In Düsseldorf erhalten die über 80-Jährigen in diesem Fall einen Gutschein für einen Taxikostenzuschuss. Betroffene sollten sich daher bei ihrer Kommune erkundigen, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt.

Info

Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu akuten Verbraucherfragen – zur Zeit ausschließlich telefonisch oder per E-Mail – bietet die Beratungsstelle für den Kreis Olpe telefonisch unter 02723-719570 oder per E-Mail an (lennestadt@verbraucherzentrale.nrw).

Telefonische Erreichbarkeit

Montags 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Dienstags 9 bis 16 Uhr

Donnerstags 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitags 9 bis 13 Uhr

Hilfreiche Hinweise rund um weitere Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

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