Mindestens 9 Euro Stundenlohn

Gastronomie im Kreis Olpe


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 von NGG
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Kreis Olpe. Von der Imbissbude bis zum Sterne-Hotel im Kreis Olpe gilt: Wer wenig verdient, bekommt jetzt doch mehr. Für die Gastro-Branche gilt rückwirkend ab 1. August ein höherer Mindestlohn. Dieser liegt jetzt bei 9 Euro pro Stunde – und damit 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitgeteilt. Die NGG hatte den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt.


„Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Kreis Olpe darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen, Isabell Mura.

Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich. Im Kreis Olpe sind rund 2.740 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt – darunter rund 1.800 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Südwestfalen. (LP)
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