Mehr Sicherheit durch gesetzliche Bestimmungen

Bochumer Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto referiert über Arbeitsrecht


Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto erläuterte den gut 130 Zuhörern im voll besetzten Atriums-Saal in der Siegerlandhalle die wichtigsten Pflichten als Arbeitgeber.
Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto erläuterte den gut 130 Zuhörern im voll besetzten Atriums-Saal in der Siegerlandhalle die wichtigsten Pflichten als Arbeitgeber.

„Ein Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Nur so erreichen Sie klare Verhältnisse mit Ihren Beschäftigten“, sagte der Bochumer Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto, der jetzt auf Einladung der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) im Atriumsaal der Siegerlandhalle vor 130 Zuhörern über das Thema Arbeitsrecht referierte. Weitere Tipps des Experten: Nach dem Nachweisgesetz sei jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Mitarbeiter auszuhändigen. Auch eine Kündigung müsse zwingend schriftlich erfolgen.


„Wir möchten, dass die Betriebe mehr Sicherheit im Umgang mit der unübersehbaren Anzahl gesetzlicher Vorschriften erhalten. Deshalb steht die zwölfteilige Veranstaltungsreihe unter dem Motto: ,Rechtssichere Unternehmensführung´, erklärte IHK-Geschäftsführer Rudolf König gen. Kersting. „Unser Ziel ist es, ein paar wichtige Spielregeln zu vermitteln und zu erklären, was hinter einzelnen Gesetzen steckt. So sollen die Betriebe von Unsicherheiten im rechtlichen Bereich befreit werden.“ Die Einladung zu der Veranstaltung war vor allem an kleinere und mittlere Betriebe gegangen. Rechtsanwalt Otto unternahm mit den Veranstaltungsteilnehmern einen lebendigen Streifzug durch betriebliche Problembereiche des Arbeitsrechts: vom Abschluss eines Arbeitsvertrages bis hin zur Kündigung. Schon bei der Stellenausschreibung könne ein Arbeitgeber viele Fehler machen: Teuer kann es laut Otto werden, wenn er gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, AGG, verstößt.
Warnung vor systematischen Fehlersuchern
„Gestalten Sie den Anzeigentext neutral. Formulierungen wie „Junges Team sucht Verstärkung“ oder „Berufsanfänger bevorzugt“ können bereits kritisch sein und ältere Bewerber diskriminieren“, sagte der Rechtsanwalt. Er warnte gleichzeitig vor sogenannten „AGG-Hoppern“, die systematisch Stellenanzeigen auf Verstöße gegen das AGG durchforsten, sich dann auf die ausgeschriebene Stelle bewerben, abgelehnt werden und den Unternehmer wegen Diskriminierung auf Schadensersatz verklagen. Otto sprach auch die Schutz- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers an. Dieser müsse etwa die notwendige Arbeitsschutzkleidung bereitstellen. „Weigert sich ein Arbeitnehmer, die Schutzkleidung zu tragen, sollten Sie konsequent bleiben und notfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen“, so der Referent. Am 12. Februar 2016 wird die Veranstaltungsreihe fortgesetzt. Noch einmal geht es um das Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen dann die Themen Urlaub, Mindestlohn, Sozialversicherung, 450-Euro-Jobs, Beschäftigung von Praktikanten und die Rolle der Berufsgenossenschaften. Zwei Wochen später, am Freitag, 26. Februar 2016, geht es mit einer Übersicht über Steuer- und Buchführungspflichten weiter. Es folgen Vorträge zu Informations- und Kennzeichnungspflichten, Patenten und Urheberrechten und weiteren Themen. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen befindet sich auf der Internetseite der IHK: www.ihk-siegen.de unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Für Mitgliedsbetriebe der IHK Siegen ist die Teilnahme kostenfrei. (LP)
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