Mehr Kontakte, Kultur und Sport, Außengastronomie ohne Test

Inzidenzstufe 2 gilt ab Montag im Kreis Olpe


  • Kreis Olpe, 05.06.2021
  • Corona
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Ab Montag treten weitere Lockerungen in Kraft. von Pixabay.com
Ab Montag treten weitere Lockerungen in Kraft. © Pixabay.com

Kreis Olpe. Die 7-Tage-Inzidenz lag im Kreis Olpe in der Zeit von Montag, 31. Mai, bis Samstag, 5. Juni, stabil unter 50. Dieser Zeitraum umfasst fünf Werktage und erfüllt damit die Voraussetzungen, dass die Corona-Beschränkungen ab Montag, 7. Juni, weiter gelockert werden können.


Ab dann gehört der Kreis Olpe zur Stufe 2 statt wie bisher zur Stufe 3. Das ist der am Samstagmittag veröffentlichten Inzidenzstufenliste des NRW-Gesundheitsministeriums zu entnehmen. Damit treten ab Montag folgende Lockerungen in Kraft:

Was ab 7. Juni gilt:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen aus beliebigen Haushalten mit negativem Test erlaubt. Genesene und vollständig geimpfte Menschen werden nicht mitgezählt.

Gastronomie: Der Besuch der Außengastronomie ist ohne negativen Test erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn die Gäste negative Tests vorlegen und eine Platzpflicht gegeben ist. In Hotels und Pensionen ist die volle gastronomische Versorgung von privaten Gästen erlaubt.

Einzelhandel: Die Kundenbegrenzung in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, reduziert sich auf eine Person pro 10 Quadratmetern (bisher 20 qm).

Privatveranstaltungen: Private Veranstaltungen (ohne Paryts) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind jeweils negative Tests der Gäste. Partys sind nicht gestattet. Diese sind erst erlaubt, wenn der Kreis zur Stufe 1 (Inzidenz stabil unter 35) gehört.

Freizeit: Alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung und ein Negativtest ist notwendig. Gleiches gilt für Freizeitparks und Spielhallen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen etc. sind mit negativem Test möglich.

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Sport: Draußen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt, drinnen mit bis zu zwölf Personen - jeweils mit Negativtest und Rückverfolgbarkeit. Außen und innen (inklusive Fitnessstudios) ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung möglich. Draußen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt; ein Test ist nicht notwendig. In Sporthallen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, mit negativen Tests und Sitzordnung.

Kultur/Jugendarbeit: Konzerte, Theater, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, wenn negative Tests und Sitzplan vorliegen. Musikvereine und Chöre können in Innenräumen mit bis zu 20 Personen proben, wenn ein negativer Test vorliegt. Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit sind drinnen mit 20 und draußen mit 30 Teilnehmern erlaubt, die einen negativen Test vorlegen müssen. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.

Märkte/Tagungen: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig. Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmer möglicher, sofern negative Tests vorliegen.

Abschlussjahrgänge dürfen feiern

Die ab Samstag, 5. Juni, geltende neue Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung enthält auch eine wichtige Ergänzung für Schulabgänger. Um einen sang- und klanglosen Schulabschluss zu vermeiden, sind bis einschließlich 11. Juli „interne und jeweils einmalige, selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen mit Negativtestnachweis und ohne Einhaltung des Mindestabstands“ möglich. Daran dürfen aber nur die Abschlussschüler selbst teilnehmen; weitere Gäste (zum Beispiel Eltern) sind nicht erlaubt.

Erlaubt sind bis 31. Juli auch Abschlussfeste von Vorschulkindern. Dort können bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen pro Kind und Geschwister sowie Erzieherinnen und Erzieher dabei sein – jeweils mit Negativtest (außer Kinder im Vorschulalter) und ohne Einhaltung des Mindestabstands.

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