Maßnahmen bei Ungeimpften durchsetzen und Großveranstaltungen aussetzen

Peter Liese zu Bundesverfassungsgerichts-Urteil


 von Pixabay.com
© Pixabay.com

Kreis Olpe. „Dieses Urteil kann schon in den nächsten Wochen Menschenleben retten!“ So kommentiert der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der Christdemokraten im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse.


Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 30. November, im Grundsatz erklärt, dass Maßnahmen zur Einschränkung des Coronavirus, wie sie im Frühjahr vom Bundestag beschlossen wurden, mit dem Grundgesetz im Einklang stehen. „Ich bin sehr froh über dieses Urteil. Endlich haben wir Klarheit und diejenigen, die immer über verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen fabulieren, sind vom höchsten deutschen Gericht Lügen gestraft worden“, sagte Liese.

Er hofft, dass jetzt auch schnell die richtigen Konsequenzen gezogen werden: „Die Maßnahmen, die wir jetzt zusätzlich brauchen, sollten sich vor allem auf Ungeimpfte beziehen.

20 Prozent Ungeimpfte belegen zwei Drittel der Betten

Nur 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland sind ungeimpft. Auf den Intensivstationen machen sie aber 64 Prozent der Patienten aus. Das heißt, ein kleiner Teil der Bevölkerung macht den Großteil des Problems aus. Das darf bei den Maßnahmen nicht unberücksichtigt bleiben.

Großveranstaltungen, insbesondere in geschlossenen Räumen, müssen für eine bestimmte Zeit insgesamt ausgeschlossen sein. Auch volle Fußballstadien sollte es in den nächsten Wochen auf gar keinen Fall geben“, so Liese.

Artikel teilen: