Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV in NRW kommt
Erlass
- Kreis Olpe, 22.04.2020

Kreis Olpe. Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben gemeinschaftlich eine Maskenpflicht beschlossen, die beim Einkaufen und bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zum Tragen kommen soll. Diese gilt ab Montag, 27. April. Außerdem sollen dann auch Geschäfte mit Verkaufsflächen jenseits der 800 Quadratmeter unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen.


Bürgern sowie Handelsunternehmen werde mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gelte weiter die dringende Bitte an die Bürger, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel Mund und Nase zu bedecken.
Nach Experten-Auffassung könne auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. „Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen“, so Laschet. Die Maskenpflicht gilt dann in insgesamt 15 der 16 Bundesländer. Ausnahme bleibt Bremen.
Erst kürzlich hatten Landrat Frank Beckehoff und die Bürgermeister aus dem Kreis Olpe einen Appell an die Bürger gerichtet. In einer Medieninformation hieß es: „Wir richten den dringenden Aufruf an die Bürger, eine sogenannte Alltagsmaske zu verwenden. So können alle dazu beitragen, die Ansteckungsrisiken mit dem Corona-Virus zu minimieren und die zuletzt günstige Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht zu gefährden.“
Als äußerstes Mittel hätten Bürgermeister und Landrat eine Maskenpflicht im Kreis Olpe mit einer Allgemeinverfügung umgesetzt.
