Lockerungen für Außengastronomie, Kinos und Sport sind vom Tisch
Keine Öffnungen zum 22. März
- Kreis Olpe, 18.03.2021
- Gesundheit & Medizin
Kreis Olpe/Düsseldorf. Mögliche Lockerungen der Coronaschutzverordnung für Außengastronomie, Kinos und im Sport ab Montag, 22. März, sind vorerst vom Tisch. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag, 18. März, mitgeteilt.


Stattdessen sollen erst die Beschlüsse des Bund-Ländergipfels am kommenden Montag abgewartet werden. Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die 7-Tage-Inzidenz in NRW stabil oder sinkend unter 100 liegt.

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von 92,1 (am Donnerstag) sei keine stabile Infektionslage gegeben, so das Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung. Daher werde es zum Montag keine neue Verordnung geben.

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung geht das Ministerium davon aus, dass die Inzidenz in NRW in den nächsten Tagen weiter steigen wird. Dann müsse über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze entschieden werden.

Wegen der aktuellen und erwarteten Infektionslage ist nicht mit einer Zulassung von traditionellen Osterfeuern und anderen Veranstaltungen zu rechnen. Darüber hat das Umweltministerium am Donnerstag alle Kommunen informiert. Die Gemeinde Wenden hat bereits reagiert und alle Osterfeuer untersagt (LokalPlus berichtete).
„Nach aktuellem Stand ist leider nicht davon auszugehen, dass die Pandemie-Lage die Ausrichtung von Osterfeuern zulässt. Das ist gerade jetzt bedauerlich, denn Brauchtum und Rituale können in schwierigen Zeiten Kraft und Zusammenhalt geben“, so Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im NRW-Umweltministerium.
