Lockdown-Ersatzansprüche des Handels: Drohen Klagen vor Gericht?

Resolution des IHK-Einzelhandelsausschusses


  • Kreis Olpe, 26.02.2021
  • Wirtschaft
  • Von Wolfgang Schneider
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Einkaufen, Einkaufswagen, Geschäft von Pixabay.com
Einkaufen, Einkaufswagen, Geschäft © Pixabay.com

Kreis Olpe/Siegen. „Praktische Unterstützung statt bloßer Worte!“ So ist eine Resolution überschrieben, die der Einzelhandelsausschuss der Industrie- und Handelskammer Siegen verabschiedet und am Donnerstag, 25. Februar, an die heimischen Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie die Fraktionsvorsitzenden im NRW-Landtag geschickt hat.


Angesichts der dramatischen Situation in vielen Unternehmen sei es höchste Zeit für schnelle Hilfen, so der Tenor. Jeder dritte Händler im IHK-Bezirk habe Liquiditätsengpässe und 42 Prozent der Betriebe zehrten bereits von ihrem Eigenkapital.

„Sonderopfer nicht mehr hinnehmbar“

„Das Sonderopfer großer Teile des Einzelhandels ist in der Gesamtschau inzwischen eine nicht mehr hinnehmbare Härte. Wo weitreichende Umsatzeinbußen ausschließlich auf die Schließungsanordnungen zurückzuführen sind, dürfen diese nicht entschädigungslos bleiben“, heißt es in der Resolution.

Im Anschreiben an die Abgeordneten Heider, Baradari, Ritter und Co. wird die IHK ganz deutlich und bringt angesichts des Lockdowns die Forderung nach Ersatzansprüchen und möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen ins Spiel: „Je länger dieser Zustand anhält, desto eher stehen Ersatzansprüche aus dem Aufopferungsgedanken bei enteignenden bzw. Enteignungsgleichem Eingriff zur Prüfung und desto wahrscheinlicher drohen weitreichende Gerichtsklagen“.

Öffnungsperspektive

Zum Abschluss appelliert der Einzelhandelsausschuss der IHK an die Politiker: „Helfen Sie mit, jetzt unverzüglich die immer wieder öffentlich debattierte Öffnungsperspektive politisch durchzusetzen.“

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