Leuscheid-Wolfsrüde GW1896m riss die Schafe im Kreis Olpe

DNA-Analyse liegt vor


  • Kreis Olpe, 05.05.2026
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Ein Wolf in freier Natur. von Pixabay.com
Ein Wolf in freier Natur. © Pixabay.com

Kreis Olpe/Wenden. Jetzt steht eindeutig fest, wer für die Schafsrisse der vergangenen Wochen in Wenden-Scheiderwald verantwortlich ist: Der Wolfsrüde GW1896m aus dem Leuscheid-Rudel im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Altenkirchen im Grenzgebiet von Rheinland-Pfalz und NRW hat die Tiere getötet.


Das haben DNA-Untersuchungen ergeben, wie der aktuellen Übersicht der Wolfsnachweise auf der Website des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) zu entnehmen ist. Demnach sind dem Leuscheid-Rüden, der auch „Milan“ genannt wird, die Nutztierrisse zwischen dem 9. und 19. April in Scheiderwald zuzuschreiben.

Am 9. April riss er drei Schafe und drei Lämmer, tags darauf zwei Schafe und fünf Lämmer. Am 19. April wurden schließlich sechs Schafe und zwei Lämmer tot aufgefunden, drei Lämmer waren verschwunden. Auch ein bisher öffentlich nicht bekannter Nutztierriss am 4. April in Rehringhausen geht auf das Konto von GW1896m.

Verantwortlich für Lennestädter Risse

Wie die genetischen Analysen ergeben haben, ist besagter Leuscheid-Rüde auch verantwortlich für die Schafsrisse am 24. Februar in Bilstein sowie am 18. und 23. Dezember in Bonzelerhammer und Bilstein. Ob er auch beim jüngsten Fall in Schönau am Werk war, steht noch nicht fest. Dort waren am 25. April zwölf Schafe gerissen worden. Sechs von ihnen waren tot, sechs wurden verletzt und mussten euthanasiert werden.

In den vergangenen Monaten hat der Leuscheid-Wolf auch in Nümbrecht (Oberbergischer Kreis), Windeck und Hennef (beide Rhein-Sieg-Kreis) zahlreiche Tiere gerissen. Das Land Rheinland-Pfalz, wo der Leuscheider Wolfsrüde GW1896m in der Vergangenheit ebenfalls mehrere Schafe getötet hatte, hatte Anfang Dezember 2024 eine Abschussgenehmigung für den Rüden erteilt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte den geplanten Abschuss des Wolfes aber kurz vor Weihnachten 2024 verboten.

Tötung nicht ohne Weiteres möglich

Am Dienstagnachmittag, 5. Mai, nahm die Kreisverwaltung Olpe zu den bestätigten Wolfsrissen Stellung. In einer Pressemitteilung heißt es: „Gegenüber Menschen hat dieser Wolf kein ungewöhnliches oder aggressives Verhalten gezeigt. Wo sich „GW1896m“ derzeit aufhält, ist nicht bekannt.

Nach den geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen ist eine Tötung des Wolfsrüden „GW1896m“ nicht ohne Weiteres möglich. Damit ein Antrag auf Entnahme genehmigt werden kann, muss ein Wolf Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben – insbesondere stromführende Zäune in geeigneter Ausführung und Höhe.“ Das war bei den Rissen der vergangenen Wochen und Monaten nicht der Fall.

Intensiver Austausch

Zum weiteren Umgang mit „GW1896m“ befinden sich die untere Jagdbehörde des Kreises und das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW als die oberste Jagdbehörde in einem intensiven Austausch. Nach dem Bundesjagdgesetz kann „die Jagd auf den Wolf“ zur Abwendung land- oder forstwirtschaftlicher Schäden genehmigt werden.

Auch die vom Kreis Olpe gegründete „Arbeitsgruppe Wolf“ wird sich mit den neuen Erkenntnissen und möglichen Maßnahmen intensiv befassen.

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