Leistungsnachweise zum Arbeitslosengeld werden dem Finanzamt übermittelt
- Kreis Olpe, 11.01.2018
Kreis Olpe. Wer in 2017 Steuern gezahlt hat und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhielt, muss dies bei der Steuererklärung aufführen, teilt die Agentur für Arbeit mit.
Im Anschluss an diese Übermittlung erhalten die Kunden, ohne besondere Aufforderung, einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. In diesem Nachweis sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen enthalten.