Lebensmittelampel bleibt für DEHOGA rechtswidrig

Kritik: Fehlende Transparenz bleibt


 von Symbol NGG
© Symbol NGG

Kreis Olpe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Nordrhein-Westfalen (DEHOGA NRW) bleibt auch nach Verabschiedung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) der Meinung, dass das Gesetz rechtswidrig ist. Auch der Verbraucherschutz muss sich an Rechtmäßigkeit messen lassen, fordert der DEHOGA. 


„Wir können kein Gesetz unterstützen, das rechtswidrig ist, auch wenn es angeblich dem Verbraucherschutz dienen soll“, erklärt Bernhard Schwermer, Kreisvorsitzender des DEHOGA Westfalen in Olpe. Im Landtag NRW wurde das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz verabschiedet.

Nach dem KTG müssen Unternehmer lebensmittelverarbeitender Betriebe zuerst freiwillig und später verpflichtend die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in ein Farb-Pfeil-Schema übersetzt verpflichtend aushängen. Zudem werden die Ergebnisse im Internet „ausgestellt“.
Rechtswidrigkeit durch Gericht festgestellt
Bei einem erst im Dezember vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheiterten Versuch hatte das erkennende Gericht die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen festgestellt, weil mit einem Kontrollbarometer dieser Art keine Transparenz erreicht werden könne.

Der DEHOGA fühlte sich in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt und ist der Meinung, dass der Kernvorwurf der fehlenden Transparenz auch im KTG bestehen bleibt und das Gesetz rechtswidrig macht. „Wir sind überrascht, wie der Gesetzgeber die deutlichen Hinweise aus Münster einfach ignorieren konnte“, so auch Lars Martin, Jurist und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes.
DEHOGA fordert freiwilliges Modell
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Westfalen macht sich vor dem Hintergrund, dass bei festgestellten Mängeln schon heute Lebensmittelkontrolleuren viele Maßnahmen bis hin zur Schließung eines Betriebes zur Verfügung stehen, für ein freiwilliges Modell stark.

„Wir sollten die belohnen, die sich als besonders positiv bei den Kontrollen herausgestellt haben. Uns ist die Gefahr, dass ein Betrieb wegen einer unberechtigten gelben oder roten Kennzeichnung schließen muss, einfach zu groß. Schwarze Schafe bekommt man auch mit dem bestehenden Instrumentarium aus dem Verkehr gezogen. Und das fände auch unsere Unterstützung. An einen Betrieb, der grob unsauber arbeitet, gehört ein Geschlossen-Schild, keine rote Ampel“, so Bernhard Schwermer abschließend.
Artikel teilen: