Lebenslänglich für Kindesmörder aus Grevenbrück

Urteil am Siegener Landgericht


  • Kreis Olpe, 18.12.2020
  • Blaulicht
  • Von Nils Dinkel
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Mordprozess im Landgericht Siegen - der Sitzungssaal. von Nils Dinkel
Mordprozess im Landgericht Siegen - der Sitzungssaal. © Nils Dinkel

Siegen/Grevenbrück. Amine A. ist am Freitagnachmittag, 18. Dezember, vom Schwurgericht am Landgericht Siegen verurteilt worden. Für den Mord an seinen eigenen Sohn wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer stellte allerdings nicht die besondere Schwere der Schuld fest, wie es Staatsanwalt und Nebenklage beantragt hatten.


Das Gericht sieht als erwiesen an, dass Amine A. seinen eigenen Sohn am 3. Mai in Grevenbrück zunächst stranguliert und anschließend die Wohnung mit Hilfe von Brandbeschleuniger entzündet hat. Der Dreijährige erlag seinen Brandverletzungen. Für die Kammer bestätigte sich das Mordmerkmal der Heimtücke.

Persönlichkeitsstörung

Die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach erklärte, das der Angeklagte die Tat nicht von langer Hand geplant, sondern spontan ausgeführt habe. Die Kammer sei der Auffassung, dass die Tat eng mit der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten verbunden sei. Die Richterin hob hervor, dass Amine A. von Anfang an geständig gewesen sei. All dies seien Gründe gewesen, auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu verzichten.

Der Angeklagte hatte sich am vorherigen Verhandlungstag in seinem letzten Wort zwar für das Leid entschuldigt, dass er vielen angetan habe. Besonders reumütig zeigte er sich jedoch im Prozessverlauf nicht. Der 34-Jährige und sein Rechtsbeistand erklärten direkt nach der Urteilsverkündung, dass man keine Rechtsmittel einlegen und das Urteil akzeptieren werde.

Staatsanwalt nicht zufrieden

Das Schwurgericht folgte mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die Rechtsanwältin Marie-Theres Hanfland-Ullrich vertrat, nicht ganz. Bede hatten angesichts des grausamen Verbrechens darauf plädiert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Staatsanwalt Rainer Hoppmann war darum auch nicht ganz zufrieden mit dem Urteilsspruch. Er werde überprüfen, ob Rechtsmittel eingelegt würden, kündigte er an.

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