Landrat erläutert bei Fachgespräch Folgen des Urteils für kommunale Einnahmequelle

Grundsteuer auf dem Prüfstand


Landrat Frank Beckehoff erläutert die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer. von Rüdiger Kahlke
Landrat Frank Beckehoff erläutert die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer. © Rüdiger Kahlke

Kreis Olpe. Die Grundsteuer wird zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Die Berechnung der wichtigen Einnahmequelle für die Kommunen muss neu geregelt werden. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war ein Thema des Fachgesprächs zur  künftigen Finanzierung kommunaler Aufgaben.


Dazu hatte Dr. Matthias Heider, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Olpe und den südlichen Märkischen Kreis ins Volksbank-Forum nach Attendorn eingeladen. Als „unverdächtiger“ Beobachter skizzierte Landrat Frank Beckehoff vor den geladenen Gästen  die Auswirkungen des Urteils und mögliche neue Regelungen.

Mit einem Aufkommen von 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine wichtige kommunale Einnahmequelle. Die Hebesätze basieren aber auf alten Daten und bilden nicht mehr die aktuellen Werte der Grundstücke ab, so Beckehoff. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt. Danach müssen rund 35 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Bis Ende 2019 müssen Bund und Länder entscheiden, wie das künftige System aussehen soll.
Beckehoff: Drei Modelle in der Diskussion

Drei Modelle werden laut Beckehoff derzeit diskutiert. Beim Bodenwertmodell  ist der Wert des Grundstücks für die Steuer maßgeblich. Vorteil: Die Steuer wäre ohne großen Aufwand zu ermitteln. Eigentümer von Einfamilienhäusern in guten Lagen würden stärker zur Kasse gebeten, Mieter in Mehrfamilienhäusern würden tendenziell entlastet.

Beim Kostenwertmodell fließen neben dem Bodenwert auch Bau- oder Sanierungskosten für die Gebäude mit in die Berechnung der Steuer ein. Gemeinden könnten über die Höhe der Hebesätze das Steueraufkommen beeinflussen. Dies Modell hat eine Mehrheit der Länder bereits 2016 favorisiert.

Drei Länder bevorzugen ein flächenbezogenes Äquivalenzmodell, bei der die reine Fläche der Grundstücke und Gebäude als Berechnungsgrundlage dienen soll. Dabei würden unbebaute und wenig genutzte Grundstück entlastet.

Der Landrat ließ offen, ob es bei der Reform insgesamt um eine aufkommensneutrale Erhebung geht oder ob jeder einzelne von Steuererhöhungen verschont bleibt. Letzeres, so Frank Beckehoff, „dürfte kaum möglich sein“. Er geht davon aus, dass Eigentümer und Mieter von Immobilien, deren Wert in deb vergangenen Jahrzehnten gestiegen ist, auch zu einer höheren Grundsteuer herangezogen werden.
Heider: Einfluss der Kommunen erhalten
Für Matthias Heider geht es darum, dass die Kommunen weiterhin die Möglichkeit haben, über Hebesätze die lokale Situation beeinflussen zu können. Attendorns Kämmerer Klaus Hesener sorgte sich um mögliche Kosten für die Kommunen bei einer Neuberechnung, da nicht klar sei, ob die Finanzämter weiterhin als Service Daten zur Verfügung stellen würden.

Antworten auf diese Fragen gab es am Mittwoch, 9. Mai, noch nicht. Erste Eckpunkte für die Grundsteuer-Reform sollen, so der Landrat, im Sommer vorgelegt werden.
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