Landgericht Siegen kehrt schrittweise zum Normalbetrieb zurück

Verhandlungen werden wieder aufgenommen


Das Justizgebäude von Landgericht und Staatsanwaltschaft Siegen. von LG Siegen/Justiz NRW
Das Justizgebäude von Landgericht und Staatsanwaltschaft Siegen. © LG Siegen/Justiz NRW

Siegen/Kreis Olpe. Das Landgericht Siegen steht vor der Aufgabe, unter gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr sukzessive wieder zu einem alle Bereiche umfassenden geordneten Geschäftsbetrieb zu gelangen. Ziel ist es, zu einer verantwortungsvollen Normalität zurückzukehren.


Während in den letzten Wochen insbesondere Sitzungen und Anhörungen durchgeführt wurden, die keinen Aufschub duldeten, werden nun schrittweise auch alle anderen Tätigkeitsbereiche wieder intensiviert. Dies bedeutet für das Landgericht Siegen Folgendes:
  • Gerichtsverhandlungen werden über den Eilbetrieb hinaus schrittweise wieder aufgenommen. In den Verhandlungssälen wird für ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden gesorgt. Zudem stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren soll der Publikumsverkehr weiter reduziert bleiben. Von Besuchern ist im Eingangsbereich des Justizzentrums eine Selbstauskunft auszufüllen. Wenn es möglich ist, sind Anträge weiter schriftlich einzureichen. Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden.
  • Gerichtsverhandlungen bleiben dort, wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiterhin öffentlich. Keinen Zutritt erhalten allerdings Besucher, die Symptome einer Corona Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten.
Informationen zu konkreten Terminen können der Webseite des Landgerichts Siegen entnommen werden. Die Kantine bleibt vorerst geschlossen.
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