Kreishandwerkerschaft bietet Mitgliedsbetrieben hochkarätige Fachvorträge
Rechtswissen kompakt: Fünf Experten referieren
- Kreis Olpe, 25.09.2020
Kreis Olpe/Siegen. Zu einem „KH-Rechtstag“ hat die Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd ihre Mitgliedsbetriebe kürzlich – unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen – in das Haus der Siegerländer Wirtschaft eingeladen. In fünf informativen Fachvorträgen thematisierten Praktiker verschiedene rechtliche Fragestellungen, die für die Inhaber von Handwerksbetrieben relevant sind.
Dieses Mal standen anschauliche und kompakte Fachvorträge zum Insolvenzverfahren, zur Vorsorgevollmacht, zum betrieblichen Forderungsmanagement, zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts sowie zur GmbH-Geschäftsführerhaftung auf dem Programm. Geschäftsführer Jürgen Haßler, der die Veranstaltung eröffnete, freute sich über die gute Teilnehmerresonanz: „Ich bin sicher, die Zeit, die in den heutigen Nachmittag gesteckt wird, ist gut investierte Zeit“, so Jürgen Haßler.
Mit wertvollen praktischen Tipps zur Risikominimierung rundete Herr May seine Ausführungen ab und sorgte für den ein oder anderen verblüfften Blick bei seinen Zuhörern. Beim anschließenden Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Andreas Zeppenfeld aus Olpe ging es um die „Vorsorgevollmacht im Unternehmensbereich“.
Der Experte machte vor dem Hintergrund seiner langen Berufserfahrung deutlich, warum weitreichende Vorsorgevollmachten der Unternehmer wichtig für das Unternehmen sowie das persönliche Umfeld sind und worauf es dabei formal und inhaltlich ankommt.
Dabei gab er Tipps zur Optimierung des betriebseigenen Forderungsmanagements und ging auf die formalen Anforderungen an die Geschäftspapiere, die Herbeiführung der Fälligkeit bei handwerkstypischen Verträgen sowie das Mahnverfahren und die unterstützende Rolle der Kreishandwerkerschaft für ihre Mitgliedsbetriebe ein. „Ein konsequentes Forderungsmanagement dient dem eigenen Unternehmen und sonst niemandem“, betonte Stefan Simon.
Ist ein Arbeitnehmer bei einer symptomlosen Corona-Infektion arbeitsunfähig oder besteht ein Beschäftigungsverbot? Zahlreiche Fragen an den Experten aus dem Publikum zeigten, dass die KH bei der Auswahl des Themas und des Referenten ins Schwarze getroffen hat.
Auch er geizte nicht mit praktischen Tipps an die Anwesenden, wie sie sich bestmöglich gegen Haftungsrisiken schützen können.
Stefan Simon, Organisator des Rechtstags, bedankte sich abschließend bei den Referenten: „Wir haben heute einen guten Rundumschlag gesehen und viele aktuelle Fragen unserer Mitgliedsbetriebe – auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – wurden von ihnen umfassend beantwortet. Herzlichen Dank für die Tipps, die unseren Mitgliedsbetrieben die tägliche Arbeit erleichtern werden“.