Kreis will Zuschuss für Erhalt der Hohen Bracht vorübergehend verdoppeln

Corona-Folgen für Wahrzeichen des Kreises Olpe


  • Kreis Olpe, 24.11.2020
  • Politik
  • Von Nils Dinkel
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Der Aussichtsturm Hohe Bracht ist am Montag, 30. November, Thema im Kreisausschuss.  von Nils Dinkel
Der Aussichtsturm Hohe Bracht ist am Montag, 30. November, Thema im Kreisausschuss.  © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Der Erhalt der Hohen Bracht soll künftig mit 100.000 Euro Zuschuss des Kreises Olpe gesichert werden. Der jährliche Pauschalbetrag von bislang 50.000 Euro soll verdoppelt werden und damit die Folgen der Corona-Pandemie für den derzeitigen Pächter abfedern.


Dies ist am Montag, 30. November, Thema in der Sitzung des Kreisausschusses. Geplant ist der höhere Zuschuss schon für dieses Jahr und für die Jahre 2021 und 2022. Der Aussichtsturm Hohe Bracht ist im Eigentum der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Kreises Olpe (VVG); einer hundertprozentigen Tochter des Kreises Olpe.

Gastgewerbe sehr gefährdet

„Die Corona-Krise gefährdet das gesamte Gastgewerbe in Deutschland in erheblichem Maße. Die Gastronomiebetriebe waren die Ersten, die von der Pandemie betroffen waren und werden voraussichtlich die Letzten sein, die wieder ohne Einschränkungen öffnen dürfen“, beschreibt die Kreisverwaltung die allgemeine Situation.

In ihrer Beschlussvorlage reiht sie zahlreiche Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Hohe Bracht auf. Dazu zählten die Schließung im März und April sowie aktuell im gesamten November, der nahezu vollständige Ausfall von Veranstaltungen und Feiern seit März, der Wegfall von größeren Events wie Open-Air-Konzert und Oktoberfest sowie die Kundenzurückhaltung bei Restaurantbesuchen. Auch die reduzierte Anzahl von Sitzplätzen im Restaurantbereich durch die Einhaltung der Abstandsregelungen und erhöhte Kosten für die verschärften Hygienemaßnahmen hätten dem Pächter zu schaffen gemacht.,

Zuschuss wird seit 2017 gezahlt

Diese Gründe hätten zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt. Dies habe die Folge, dass die Geschäftsgrundlage für die Berechnung und Bemessung der Pacht weggefallen sei. „Zum Ausgleich der daraus resultierenden Corona-bedingten Finanzschäden wird es erforderlich, den Zuschuss an die VVG ab dem Haushaltsjahre 2020 temporär auf 100.000 Euro per anno zu erhöhen“, so in der Beschlussvorlage weiter.

Der Zuschuss wird seit 2017 gezahlt, „um die Erhaltung der Hohen Bracht als Wahrzeichen des Kreises Olpe und die Fortführung als touristische Einrichtung nachhaltig zu gewährleisten“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Höhe des Zuschusses sei unter anderem abhängig von der am Markt erzielbaren Pacht für den Gastronomiebetrieb Hohe Bracht.

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