Kreis Olpe: Schonzeit für Ringeltauben aufgehoben


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die Untere Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Olpe hat die Schonzeit für Ringeltauben mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober 2018 aufgehoben. Die Schonzeitaufhebung gilt jedoch nur im Bereich gefährdeter Kulturen von Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst, Getreide und Raps. Zudem dürfen die Ringeltauben nur aus Schwärmen bejagt werden.


„Diese Maßnahme ist erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, da es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt“, teilt der Kreis Olpe mit. Die Bejagung während der Brut- und Aufzuchtzeit sei auch unter arten- und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ausnahmsweise vertretbar, da die Bejagung auf die tatsächlich gefährdeten Kulturen beschränkt werde.

Auch die Einschränkung, dass nur Schwarmtauben, die die großen Schäden verursachen, bejagt werden dürften, diene dem Tierschutz, da Schwarmtauben regelmäßig nicht am Brutgeschäft beteiligt seien. Die Jagdausübungsberechtigten sind zudem verpflichtet, die Anzahl der erlegten Ringeltauben bis spätestens zum 15. November der Unteren Jagdbehörde des Kreises Olpe mitzuteilen.
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