Kreis Olpe: Schonzeit für Ringeltauben aufgehoben
- Kreis Olpe, 05.07.2018

Kreis Olpe. Die Untere Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Olpe hat die Schonzeit für Ringeltauben mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober 2018 aufgehoben. Die Schonzeitaufhebung gilt jedoch nur im Bereich gefährdeter Kulturen von Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst, Getreide und Raps. Zudem dürfen die Ringeltauben nur aus Schwärmen bejagt werden.


Auch die Einschränkung, dass nur Schwarmtauben, die die großen Schäden verursachen, bejagt werden dürften, diene dem Tierschutz, da Schwarmtauben regelmäßig nicht am Brutgeschäft beteiligt seien. Die Jagdausübungsberechtigten sind zudem verpflichtet, die Anzahl der erlegten Ringeltauben bis spätestens zum 15. November der Unteren Jagdbehörde des Kreises Olpe mitzuteilen.
