Krankenkassen zahlen in bestimmten Fällen Fahrtkosten zum Impfzentrum


Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen für bestimmte Personengruppen die Fahrkosten zum Impfzentrum. von Adam Fox
Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen für bestimmte Personengruppen die Fahrkosten zum Impfzentrum. © Adam Fox


Kreis Olpe. Fahrtkosten zur nächsterreichbaren Corona-Impfstelle werden für bestimmte Personengruppen von der Krankenkasse bezahlt. "Die Fahrtkosten können all denjenigen erstattet werden, die auch sonst zu ambulanten Behandlungen einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme haben“, sagt Lisa-Sophie Kacher, Regionalgeschäftsführerin der Barmer in Olpe.

Explizit gelte das für Personen mit Pflegegrad vier oder fünf. Auch für Menschen mit Pflegegrad 3 ist eine Erstattung möglich, wenn deren Mobilität dauerhaft beeinträchtigt ist, so die gesetzliche Regelung. Auch wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ besitzt, kann sich die Fahrtkosten zur Impfstelle erstatten lassen.

Um die Kosten auch bei Taxifahrten erstatten zu können, benötigen die Krankenkassen eine ärztliche Verordnung. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Fahrt gilt nach wie vor. Auch für Fahrten mit dem privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Erstattung der Fahrkosten von den bereits erwähnten Personengruppen beantragt werden.

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