Kostenlose Seminare für Sportvereine zur Datenschutz-Grundverordnung

Rechtsanwalt referiert in Kaiserau


 von Symbol © xiaoliangge / lia
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Kreis Olpe. Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen neu regelt und EU-weit vereinheitlicht. Doch was bedeutet das genau für Vereine, die Daten von Mitgliedern erheben? Antworten auf diese Frage erhalten Vereinsvertreter bei drei kostenlosen Informationsveranstaltungen.


Für den 15., 18. und 31. Mai (jeweils ab 18 Uhr) lädt die „Westfalen Sport-Stiftung“ alle interessierten Vereinsvertreter in das SportCentrum Kamen-Kaiserau ein. Dort gibt Rechtanwalt Golo Busch einen Überblick über die DSVGO. Das Seminar gliedert sich wie folgt:
  1. Was sind die Inhalte der EU DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes?
  2. Was regeln die Betroffenenrechte (insbesondere Auskunftsrecht)?
  3. Meldepflicht bei Datenpannen
  4. Welche Maßnahmen zur Planung und Umsetzung des Datenschutzes müssen Sportvereine ergreifen?
  5. Haftungs- und Bußgeldrisiken für Vorstände
  6. Checklisten: Was müssen Sportvereine tun und umsetzen?
  7. Wann müssen Sportvereine einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
  8. Müssen Sportvereine die Satzung ändern?
  9. Besonderheiten für Sportvereine (unter anderem Datenübermittlung an Mitglieder und Verbände sowie die Presse)
  10. Internetseiten, Social Media & Co.: Grundlagen: Datenschutz im Internet; Persönlichkeitsrechte; Urheberrecht
Darüber hinaus haben die Anwesenden die Möglichkeit, ihre Fragen mit dem Referenten zu besprechen.

Die Teilnahme ist kostenfrei und auf einen Teilnehmer pro Verein beschränkt. Es können nur Vereinsvertreter aus dem Verbandsgebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen teilnehmen.
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