Korrektur: Führerschein-Umtausch im Kreis Olpe ab 6. Mai wieder möglich

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Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Kreis Olpe. Der Umtausch von Papier-Führerscheinen auf den EU-Kartenführerschein ist im Kreis Olpe ab Montag, 6. Mai, wieder möglich. Anders als zunächst gemeldet wird es nicht die Möglichkeit geben, den Umtausch auch im Bürgerbüro in Olpe vorzunehmen, da die Kreisverwaltung ihren Sitz in Olpe hat und für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar ist.


Der Führerscheintausch erfolgt in der Führerscheinstelle des Kreises Olpe, Kreishaus Olpe, Westfälische Straße 75. Die Online-Terminvergabe ist zwingend erforderlich.

Die Termine für die folgende Woche werden jeweils montags um 8 Uhr freigeschaltet. Der Führerschein-Tausch ist ebenso in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem und Wenden möglich; Auskünfte zur Terminvergabe sind in den jeweiligen Rathäusern zu erfragen.

Ab dem 10. Juni soll die Leistung auch in den Bürgerbüros in Attendorn und Drolshagen möglich sein. Bis zum 9. Juni sind die dortigen Bürgerbüros mit der Vorbereitung der Europawahl betraut. Auskünfte zur Terminvergabe sind in den Rathäusern zu erfragen.

Lob für interkommunale Zusammenarbeit

Kreisdirektor Philipp Scharfenbaum lobt die interkommunale Zusammenarbeit: „Ich danke den Städten und Gemeinden für die Unterstützung und den damit verbundenen Service für die Bürger.“

Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 galt ursprünglich auch im Kreis Olpe bis zum 19. Januar 2024. Infolge des Hackerangriffs Ende Oktober 2023 war diese Frist nicht einzuhalten.

Umtauschfrist verlängert

Die Bezirksregierung Arnsberg verlängerte sie mit Hilfe einer Allgemeinverfügung bis zum 19. Juli. Stand heute müssen also die Papierführerscheine der genannten Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Juli 2024 umgetauscht sein. Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden.

Für den Führerscheinumtausch mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr).

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