Kontrollen des Zolls in der Fleischbranche

Schwarzarbeit


 von Zoll
© Zoll

Kreis Olpe. Insgesamt 26 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund haben am Donnerstag und Freitag, 28. und 29. Mai, gemeinsam mit Angehörigen der Arbeitsschutzverwaltung und den Gesundheitsämtern, im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Fleischbranche kontrolliert.


Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 4 Betriebe (FKS Dortmund: 1, FKS Gelsenkirchen: 1, FKS Siegen: 2) geprüft und 84 Personen (FKS Dortmund: 32, FKS Gelsenkirchen: 15, FKS Siegen: 37) zu den Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich lediglich in einem Sachverhalt Anhaltspunkte für einen Verstoß nach § 266 a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Das bedeutet, es besteht der Verdacht, dass keine Anmeldung zur Sozialversicherung vorliegt oder Beitragszahlungen nicht geleistet wurden. Dieser Fall erfordert nun weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
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