Konkrete Regelung für Einzelhandel liegt vor
Allgemeinverfügung für den Kreis Olpe
- Kreis Olpe, 18.03.2020
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Kreis Olpe. Nachdem die Landesregierung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 weitere kontaktreduzierende Maßnahmen angeordnet hat, hat der Kreis Olpe in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine neue Allgemeinverfügung erlassen:

In der neuen Verfügung sind einige Punkte neu eingearbeitet und konkretisiert worden.
Geöffnet bleibt der Einzelhandel für
- Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- der Außer-Haus-Verkauf
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Augenoptiker und Hörgeräteakustiker
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Post- und Paketdienststellen
- Frisöre, Reinigungen und Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
Geschlossen sind im Kreis Olpe jetzt auch alle Spiel- und Bolzplätze, Versammlungen jedweder Art sind untersagt. Auch die Arbeiten zum Aufbau der Osterfeuer sind ab sofort einzustellen.
