Kommunen im Kreis Olpe rufen zur Abgabe der Erklärungen auf
Grundsteuer-Reform
- Kreis Olpe, 19.09.2022
- Verschiedenes
Kreis Olpe. Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die sieben Kommunen im Kreis Olpe appellieren an alle Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie etwa Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen.




Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.
/p>/span>Darüber hinaus gibt es auf der Internetseite Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Olpe ist unter der Tel.: 0 27 61/9 63-19 59 zu erreichen.

Online mit ELSTER: www.elster.de
Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
