Kommunen haben wirtschaftliche Entwicklung im Blick

Maßvolle Erhöhungen bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B


Fünf der 18 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk haben den Gewerbesteuerhebesatz für dieses Jahr erhöht. von Pixabay
Fünf der 18 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk haben den Gewerbesteuerhebesatz für dieses Jahr erhöht. © Pixabay

Siegen/Olpe. „Lediglich fünf der 18 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk haben den Gewerbesteuerhebesatz für dieses Jahr erhöht. Damit zeigt die Kommunalpolitik, dass sie die wirtschaftliche Entwicklung im Blick hat und trotz vielfach angespannter Haushaltslage verantwortungsvoll mit ihrer wichtigsten Einnahmequelle umgeht“, fasst IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener einen aktuellen Vergleich der Hebesätze zusammen.


Auch bei der Grundsteuer B haben gerade einmal sieben Kommunen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe an der Steuerschraube gedreht. Im Kreis Olpe führt das Feld bei der Gewerbesteuer die Stadt Drolshagen (466) an. Bei der Grundsteuer B ist es die Gemeinde Kirchhundem (560).

Es sei zu begrüßen, dass eine „Steuererhöhungsspirale“ bislang ausgeblieben sei. Weiter an der Steuerschraube zu drehen, sei indes auch mit Gefahren verbunden, warnt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. Zum einen befänden sich die Hebesätze schon heute auf einem hohen Niveau, zum anderen lägen sie in den angrenzenden Kommunen der benachbarten Bundesländer niedriger – zum Teil deutlich.

Spürbare Folgen

Die Folgen seien bereits in der Vergangenheit schmerzhaft zu spüren gewesen. „Insbesondere die hessischen Kommunen können im Wettbewerb um Neuansiedlungen mit ihren Hebesätzen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B punkten“, erläutert Hans-Peter Langer. Der Blick auf die umliegenden Gemeinden auf hessischer Seite der Landesgrenze lasse hieran keinen Zweifel.

Nach wie vor stelle die Grenzlage zu Hessen und Rheinland-Pfalz für die heimischen Kommunen eine Herausforderung dar, der andere Standorte im Landesinneren nicht ausgesetzt seien, betont Klaus Gräbener. Wichtig sei daher, die Kommunen in diesen „Puffergebieten“ in die Lage zu versetzen, niedrigere Hebesätze festzulegen.

Auch die Abfederung von Spitzenbelastungen bei den Erschließungskosten durch zusätzliche Städtebaumittel sollte aus Sicht des Hauptgeschäftsführers in Betracht gezogen werden.

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