Köche und Kellner: „Sicheres Geld“ für Azubis
„Mindest-Ausbildungsvergütung“ für alle 78 Gastro-Azubis
- Kreis Olpe, 10.10.2016

Ob der Gast ein ordentliches Trinkgeld gibt oder nicht – darauf können sich Kellner- und Koch-Azubis nicht verlassen. Anders beim Lohn – da tut sich was: Der Chef muss jetzt nämlich bei der Ausbildungsvergütung einige Euros extra zahlen. Zum ersten Mal gibt es für alle 78 Azubis in der Gastronomie im Kreis Olpe feste Azubi-Vergütungen. Demnach bekommt der Nachwuchs in Gaststätten, Restaurants und Hotels jetzt 700 Euro im ersten und 800 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Im dritten Lehrjahr gehen angehende Köche und Kellnerinnen mit 900 Euro am Monatsende nach Hause.

Die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen unterstreicht, dass die höheren Azubi-Vergütungen rückwirkend ab dem 1. August in ganz Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich sind. Dafür habe sich die NGG mit Erfolg eingesetzt. „Das bedeutet, dass jeder gastronomische Betrieb im Kreis Olpe seinen Auszubildenden dieses Geld zahlen muss. Andernfalls verstößt er damit gegen das Gesetz. Damit hat die Branche erstmals eine Mindest-Ausbildungsvergütung. Wer seinen Nachwuchs besonders motivieren und dafür sorgen will, dass den Azubis die nicht immer leichte Ausbildung rund um Küche, Service und Rezeption auch schmeckt, darf natürlich auch noch etwas oben drauflegen“, so Mura.
