Kindertagesbetreuung im Kreis Olpe: Montag gilt Übergangsregelung
Einschränkungen in Altenheimen
- Kreis Olpe, 14.03.2020
Kreis Olpe. Nachdem die Schließung von Kindergärten, Kindertagespflegestellen und Schulen ab Montag, 16. März, angeordnet worden ist, stehen viele Familien vor dem Problem, Kinderbetreuung und Beruf zu vereinbaren und zu organisieren. Während in den Schulen am Montag und Dienstag noch Lehrpersonen zur Betreuung bereitstehen, ist diese Regelung für Kindertageseinrichtungen nicht vorgesehen.
Unabhängig davon hat die Landesregierung für jene Eltern eine Ausnahme vom Betretungsverbot festgelegt, die beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Pflege oder in kritischen Infrastrukturen arbeiten.
Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete die Einrichtungen nicht betreten. Das gleiche gilt für Kontaktpersonen von bestätigt Infizierten. Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19. April.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona-Virus gibt es auf der Homepage des Kreises Olpe: