Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?
Agentur für Arbeit informiert
- Kreis Olpe, 22.05.2018
Kreis Olpe. Das aktuelle Schuljahr neigt sich dem Ende. Viele Eltern sind verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Die Agentur für Arbeit Siegen gibt Auskunft dazu:
Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gib es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet.
Info
- Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet unter www.familienkasse.de verfügbar.
- Informationen gibt es auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) unter Tel. 0800 4 5555 30.