Keine Maskenpflicht in Wahlräumen im Kreis Olpe

Landtagswahl in NRW


Symbolfoto. von Nicole Voss
Symbolfoto. © Nicole Voss

Kreis Olpe. Der Landeswahlleiter NRW hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die bis Freitag, 27. Mai, geltende Coronaschutzverordnung keine Maskenpflicht für Wahlräume anordnet.


Aber auch ohne diese Pflicht sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. So wird in Innenräumen weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske oder einer medizinischen Maske empfohlen.

„Mit dem Aufsetzen einer Maske können wir unsere eigene Gesundheit schützen und zugleich zum Infektionsschutz der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder beitragen, die am Wahltag viele Stunden im Dienste der Demokratie vor Ort sind“, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Entsprechendes gelte für andere Personen, die sich im Wahlraum aufhalten. Da die Urnenwahl nur wenige Minuten dauere, bleibe die Unbequemlichkeit gering.

Landeswahlleiter wirbt für Verständnis

Ebenso erprobt seien transparente Trennwände zwischen Wahlvorstand und Wahlberechtigten, regelmäßiges Lüften des Wahlraumes und das Desinfizieren häufig kontaktierter Oberflächen wie in den Wahlkabinen oder von Stiften.

Gänzlich auf Nummer sicher gehe, wer seinen eigenen Stift zur Ausfüllung des Stimmzettels mitbringt. Wer die Wahl nicht über einen längeren Zeitraum beobachten möchte, sollte sich nur so lange wie nötig im Wahlraum aufhalten.

„Bitte haben Sie Verständnis, dass der Infektionsschutz auch bei dieser Wahl noch eine Rolle spielt. Niemand sollte sich dadurch vom Gang ins Wahllokal abhalten lassen!“ appellierte der Landeswahlleiter.

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