Keine Abbuchung von Grundbesitzabgaben zum 15. November im Kreis Olpe

Auswirkungen des Cyberangriffs


Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Kreis Olpe. Die Städte und Gemeinden im Kreis Olpe weisen darauf hin, dass aufgrund des Cyberangriffes auf die SIT die Abbuchung des am Mittwoch, 15. November, fälligen Teilbetrages an Grundbesitzabgaben (Grund- und Hundesteuer, Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren) nicht erfolgen kann.


Derzeit ist noch nicht bekannt, wann diese Abbuchung nachgeholt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die IT-Systeme wieder funktionieren. „Bitte überweisen Sie, wenn Sie üblicherweise am Lastschriftverfahren teilnehmen, nicht selbstständig. Ansonsten könnte es zu einer Doppelbelastung kommen“, teilen die Städte und Gemeinden im Kreis Olpe gemeinsam mit.

Der eigentlich zu zahlende Betrag sollte auf dem Konto verbleiben oder anderweitig zur Seite gelegt werden, damit er zur Verfügung steht, sobald er angefordert wird. „Wenn Sie diese Abgaben üblicherweise selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändert sich für sie nichts“, heißt es in einer gemeinsamen Medieninformation. Rückfragen beantworten die Kämmerer der jeweiligen Kommunen.

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