Karneval: Kreis Olpe warnt vor Alkoholmissbrauch durch Minderjährige
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und Strafen
- Kreis Olpe, 18.02.2017

Kreis Olpe. Der Straßenkarneval ist eine Zeit des bunten Treibens, des ausgelassenen Frohsinns - und auch des Alkoholkonsums. Der Kreis Olpe warnt vor dem Finale der fünften Jahreszeit vor Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen und weist auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.

Für sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum, Whisky und Wodka sowie branntweinhaltige Mixgetränke (Alcopops) gilt ein absolutes Abgabeverbot an alle, die noch keine 18 Jahre alt sind.

Und weiter: „Alkohol ist die am weitesten verbreitete Droge. Wegen der damit verbundenen Gefahren, die gerade für die Entwicklung junger Menschen nicht unterschätzt werden sollten, ist die Abgabe von Alkohol unter Familienmitgliedern oder Freunden an Kinder und Jugendliche sowie die Duldung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit.“
Die Polizei, die Ordnungsämter und das Kreisjugendamt werden am Rande der Karnevalsumzüge kontrollieren, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.
Im Übrigen weist das Jugendamt darauf hin, dass Kinder und Jugendliche immer gültige Ausweispapiere bei sich haben sollten. „Nur so ist sichergestellt, dass sie im Notfall schnellstmöglich identifiziert und die Eltern zeitnah informiert werden können“, teilt der Kreis Olpe abschließend mit.
