Kabelfernsehen wird Mietersache: Was jetzt zu tun ist

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Symbolfoto Fernsehen von Pixabay.com
Symbolfoto Fernsehen © Pixabay.com

Kreis Olpe. Kabelfernsehen wird Mietersache. Denn spätestens am 1. Juli endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Dann ist über die bisherigen Verträge kein Kabelfernsehen mehr verfügbar. Was bislang einfach so aus der Steckdose kam und für alle Mieter über die Nebenkosten abgerechnet wurde, muss jetzt jeder selbst regeln. Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie man den Kabelanschluss behält oder Alternativen nutzt.


Warum endet der automatische Kabelanschluss?

Bislang war der Kabelanschluss häufig Bestandteil der Wohnungs-Infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Abgerechnet wurde über die Nebenkostenabrechnung. Hauseigentümer und Hausverwaltungen hatten dafür in der Regel Sammelverträge mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber vor Ort. Durch eine Gesetzesänderung ist dieses Privileg nun hinfällig.

Wie geht es ab Juli weiter?

Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat womöglich kein Fernsehen mehr. Möchte man den Kabelanschluss behalten, muss man einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Das wird ein wenig teurer als bisher. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Kosten um zwei bis drei Euro pro Monat steigen und der Preis für einen Einzelnutzervertrag bei ca. acht bis zehn Euro pro Monat liegt.

Wie findet man den Anbieter?

Wer der bisherige Anbieter ist, steht entweder in der Nebenkostenabrechnung oder lässt sich durch Nachfrage bei Vermieter oder Hausverwaltung ermitteln. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetreiber festgelegte Gebiete haben und oftmals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist. Nur mit diesem kann ein Vertrag geschlossen werden.

Welche Alternativen gibt es?

Spätestens ab 1.Juli können Mieter auf andere Versorgungsarten umsteigen, ohne doppelt für den Fernsehempfang zu zahlen. Alternativen zum Kabelanschluss sind zum Beispiel Internet-TV, Streaming-Dienste, Satellit oder Antenne. Bei den Optionen Antenne und Satellit sollte man jedoch zuerst prüfen, ob dies im Gebäude vorhanden oder die Installation erlaubt und möglich ist.

Was ist bei Haustürgeschäften zu beachten?

Verschiedene Firmen nutzen das Ende des Nebenkostenprivilegs für Aquise an der Haustür. Auch beim Thema Kabelfernsehen gilt: Nichts an der Haustür unterschreiben, sondern in Ruhe und unabhängig Angebote vergleichen. Man muss niemanden in die Wohnung lassen, auch nicht zu einer unangekündigten Prüfung des Kabelanschlusses. Wer doch etwas unterschrieben hat, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen.

Weitere Infos:

Mehr zum Kabelanschluss und zu den Alternativen gibt es hier.

Eine interaktive Grafik mit den wichtigsten Möglichkeiten, lineares Fernsehen zu empfangen, gibt es hier.

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