KAB meint: Sonntagsruhe braucht der Mensch

Internationaler Tag des freien Sonntags am 3. März


Ein Aktionsbanner vor der Kirche in Kirchhundem-Benolpe. von privat (Martn Müller)
Ein Aktionsbanner vor der Kirche in Kirchhundem-Benolpe. © privat (Martn Müller)

Kreis Olpe. Der Bezirksverband Olpe-Siegen der Katholischen Arbeitnehmerbewegung ruft als Mitglied der regionalen Allianz für den freien Sonntag dazu auf, am 3. März ein deutliches Signal für die Erhaltung des arbeitsfreien Sonntags zu setzen.


Die Allianz für den freien Sonntag engagiert sich für eine humane und familienfreundliche Zeitkultur. Sie versteht den Sonntag als Kulturgut, das es zu bewahren und gegen ökonomische Interessen zu verteidigen gilt. Ein gemeinsamer freier Tag ohne Arbeit und Kommerz – für dieses Ziel kämpfen Sonntagsallianzen an vielen Orten.
Schleichende Umwandlung
Entschieden wenden sie sich gegen die seit Jahren zu beobachtende Zunahme von Sonntagsarbeit im Einzelhandel wie in vielen weiteren Branchen. Gegen die schleichende Umwandlung des Sonntags zu einem Werktag wehrt sich die Allianz auf allen politischen Ebenen, von der Kommune bis nach Brüssel.

Die Sonntagsschutzbewegung begeht jedes Jahr am 3. März den „Internationalen Tag des freien Sonntags“ und erinnert mit ihren Aktionen daran, dass der Sonntag ein Geschenk des Himmels ist.

„Durch den gesetzlichen Schutz des Sonntags ist der erste Tag der Woche für die allermeisten Menschen ein Geschenk: unverplante, arbeitsfreie Zeit, gemeinsame Zeit mit und für die Familie, Zeit frei von Konsumzwang und Leistungsdruck“, erklärt KAB-Bezirkspräses Pfarrer Reinhard Lenz das Anliegen der KAB-Kampagne.
Schutzgarantie mit Verfassungsrang
„Die staatliche Schutzgarantie für die Sonn- und Feiertage hat Verfassungsrang“, ergänzt Hildegard Schlüter, amtierende KAB-Bezirksvorsitzende. Mittlerweile verliere die in Artikel 140 des deutschen Grundgesetzes verankerte Sonntagsruhe jedoch immer mehr ihre Verbindlichkeit. Der Sonntag sei als Zeit der gemeinsamen Arbeitsruhe zunehmend gefährdet.

„Sonntagsarbeit muss die Ausnahme bleiben“, betont Hildegard Schlüter ein Hauptanliegen des Sonntagsschutzes. „Menschen haben ein Recht auf Ruhezeit, auch und gerade am Sonntag. Und dieses Recht darf nicht dem Gewinnstreben von Unternehmen geopfert werden.“
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