Jahreswechsel: Das ändert sich 2017
Volksbank empfiehlt individuelle Beratung in Filialen
- Kreis Olpe, 17.12.2016

Kreis Olpe. Staatliche Förderung, Entlastungen für Familien, neue Pflegestufen: Der Jahreswechsel eröffnet Bankkunden nach Angaben der Volksbank die Möglichkeit, von einer Fülle gesetzlicher Neuerungen zu profitieren. Familien dürften sich zum Beispiel auf erweiterte steuerliche Entlastungen freuen. Auch die ab 2017 greifende Reform der Pflegeversicherung bringe in einigen Bereichen hilfreiche Vorteile mit sich.

Beim VL-Sparen mit einem Bausparvertrag erhalten Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent bzw. bis zu 43 Euro pro Jahr. Bei dieser Förderung liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 17.900 Euro. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden gilt auch hier eine Verdopplung auf 35.800 Euro.
Bausparer erhalten demnach bis zu 45 Euro staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Höchstbetrag der Beiträge auf 1.024 Euro und die Prämie auf bis zu 90 Euro.

Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können bis zu 45.534 Euro von der Steuer absetzen und 37.338 Euro als Sonderausgaben abziehen. Ab 1. Januar 2017 erhöhen sich die Sätze für den steuerlichen Abzug: Dann können Steuerzahler 84 Prozent der Beiträge in ihrer Steuererklärung angeben. Bislang waren es 82 Prozent.
Familien dürfen sich ab 2017 über zusätzliche Entlastungen freuen. So steigt der Kinderfreibetrag zum neuen Jahr um 108 auf 7.356 Euro. Zum Jahr 2018 erhöht er sich um weitere 72 Euro auf 7.428 Euro. Gleichzeitig wird das monatliche Kindergeld um 2 Euro erhöht. Im Folgejahr soll es dann erneut um diesen Betrag steigen. Für das erst- und zweitgeborene Kind liegt der Kindergeldbetrag damit bei 192 Euro und ab 2018 bei 194 Euro pro Monat. Der monatliche Betrag für das dritte Kind steigt zunächst auf 198 Euro (2017) bzw. 200 Euro (2018).
Die Pflegeversicherung wird im neuen Jahr grundlegend erneuert. Das Pflegestärkungsgesetz II regelt ab 2017, wem versicherungsseitig wie viel Pflege zugestanden wird. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose steigen.