Irreführung mit Hilfsmitteln: Mehr Schutz für Pflegebedürftige

Anbieterfirmen dürfen Pflegebedürftige nicht mehr kontaktieren


Pflegehilfsmittelboxen dürfen nicht mehr unaufgefordert zugesendet werden. von Verbraucherzentrale NRW
Pflegehilfsmittelboxen dürfen nicht mehr unaufgefordert zugesendet werden. © Verbraucherzentrale NRW

Kreis Olpe. Anbieterfirmen dürfen seit Juli Menschen mit Pflegegrad nicht mehr unaufgefordert kontaktieren. Häufig erhalten pflegebedürftige Personen, die zu Hause versorgt werden, von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 40 Euro für Hilfsmittel. Einige Firmen nutzen dies aus und bieten Abos über unerwünschte Pflegehilfsmittelboxen an, die oft nicht benötigt werden. Neue Regelungen sollen dies verhindern. Pflegerechtsexpertin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man sich bei solchen ungewollten Anrufen verhalten sollte.


Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die Pflege zu Hause erleichtern. Dies können zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel oder Einmal-Bettschutzeinlagen sein. Der Anspruch besteht ab Pflegerad 1, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Der Anspruch besteht auch, wenn sie in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft lebt. Menschen, die ausschließlichvon einem Pflegedienst gepflegt werden, in einem stationären Pflegeheim leben oder im Krankenhaus sind, haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss.

Wie erhält man den Zuschuss?

Entweder kaufen Verbraucher die Pflegehilfsmittel selbst und beantragen bei der Pflegekasse eine Erstattung der Kosten. Dafür halten die meisten Pflegekassen ein Online-Formular bereit. Oder man wendet sich an einen Vertrags-Anbieter der Krankenkasse, der Hilfsmittel bereitstellt und den Antrage für Zuschuss bei der Kasse einreicht. Wer das ist, erfragt man bei der Kasse. Bei diesem Anbieter lassen sich die passenden Pflegehilfsmittel nach Bedarf zusammenstellen. Der Anbieter reicht den Antrag für den Zuschuss bei der Krankenkasse ein.

Wie verhält man sich bei ungewollten Anrufen?

Bei unaufgeforderten Anrufen von Pflegehilfsmittel-Anbietern sollte man sofort auflegen. Falls ungewollte Hilfsmittel zugesandt werden, die Annahme verweigern und die Bestellung widerrufen, dazu kann der Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden. Keine persönlichen Daten preisgeben, etwa zu Name, Anschrift oder Pflegegrad.

Was ändert sich mit der neuen Regelung?

Überraschende Anrufe und ungewollte Besuche von Anbietern sollen der Vergangenheit angehören. Die neuen Regelungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen verbieten Anbietern, die mit Pflegekassen Verträge haben, unaufgefordert Kontakt aufzunehmen und fertige Pflegeboxen zu versenden. Pflegebedürftige sollen die Möglichkeit haben, die Hilfsmittel nach Bedarf selbst zusammenstellen, unterstützt durch eine geschulte Fachkraft.

Weiterführende Infos und Links:

Mehr zu untergeschobenen Verträgen und wie man sich wehrt unter:

www.verbraucherzentrale.nrw/node/96519

Regeln für Pflegehilfsmittel (inkl. Musterbrief):

www.verbraucherzentrale.nrw/node/95810

Hilfe zum Thema Widerruf bietet die Rechtsberatung in den

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW:

www.verbraucherzentrale.nrw/node/1439


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