Integrationspauschale: Land muss Kommunen beteiligen
Finanzausschuss des Landkreistages NRW veröffentlicht Forderung
- Kreis Olpe, 23.11.2016

Düsseldorf/Kreis Olpe. Das Land NRW muss einen größtmöglichen Anteil der sogenannten Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weiterleiten – als Ausgleich für die dort zu leistenden Integrationsaufgaben. Das haben die Mitglieder des Finanzausschusses des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) in ihrer jüngsten Sitzung gefordert.

Die Kommunen müssten dringend entlastet werden. Zwar habe der Bund ihnen die volle Erstattung der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im Sozialleistungsbezug zugesagt. Allerdings müssten die Städte und Gemeinden weiterhin für viele Kosten selbst aufkommen, kritisiert der Finanzausschuss des Landkreistages NRW. Und nennt zum einen den Mehrbedarf an Personal, der sich durch die zahlreichen Zuweisungen von Flüchtlingen ergeben habe. Allein in den NRW-Kreisverwaltungen hätten über 700 neue Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Zum anderen müssten die Kommunen viele Leistungen finanzieren, die von den geflüchteten Menschen in Anspruch genommen werden können.
Weitere Kosten für die Kreise fallen beispielsweise im Bereich der Grundsicherung (SGB II) für Wohnraumbeschaffung und Umzüge an, für die Erstausstattung der Wohnung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder für psychosoziale Betreuung. „Gerade im Hinblick auf die kommunalen Kosten, für die es zurzeit noch keinerlei Kompensation gibt, muss das Land die Kommunen an der Integrationspauschale des Bundes beteiligen“, fordert Beckehoff.
