Infoveranstaltung Kassen-Nachschau: IHK Siegen klärt auf
Praxistaugliche Tipps
- Kreis Olpe, 07.03.2018
Kreis Olpe/ Siegen. Seit dem 1. Januar dürfen Betriebsprüfer der Finanzämter unangemeldet im Ladengeschäft erscheinen, Zugriff auf die Kassenunterlagen verlangen sowie eine Systemprüfung vornehmen. Davon sind Registrierkassen und offene Ladenkassen gleichermaßen betroffen. Über 130 Einzelhändler, Gastronomen und Taxiunternehmer informierten sich deshalb bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Siegen.
Bei der Kassen-Nachschau, die zu den üblichen Öffnungszeiten stattfindet, kann der Prüfer verdeckte Testkäufe vornehmen. Die Belege sind dann ebenso Bestandteil der Prüfung wie die Dokumentationsunterlagen. Der Prüfer kann sich die ordnungsgemäße Funktionsweise der Kasse zeigen lassen, Einsicht in die aufgezeichneten Daten verlangen und einen Kassensturz vornehmen lassen.
Darüber hinaus werde nach den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) eine Verfahrensdokumentation zum Einsatz der Registrierkassen verlangt. Diese solle unter anderem eine genaue Beschreibung der eingesetzten Kassen und Kassensysteme, die zugehörigen Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen und eine Beschreibung der Archivierungsfunktionen beinhalten.