Informationen über Datenschutzgrund-verordnung

"Tag des Datenschutzes" der IHK Siegen


Dr. Philipp Krüger, Referent beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, informierte über die wirtschaftspolitische Bedeutung der Datenschutzgrundverordnung. von privat
Dr. Philipp Krüger, Referent beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, informierte über die wirtschaftspolitische Bedeutung der Datenschutzgrundverordnung. © privat

Siegen. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist für die Unternehmen in Siegen-Wittgenstein und Olpe von großem Interesse. Dies zeigte sich einmal mehr beim „Tag des Datenschutzes“ der IHK Siegen. Mit rund 135 Teilnehmern fand die Veranstaltung eine außerordentlich starke Resonanz.


Zunächst unterstrich Dr. Philipp Krüger, Referent beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die wirtschaftspolitische Bedeutung der DS-GVO. Zudem thematisierte er die praktischen Fragen der Umsetzung.

Per Kristian Stöcker, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter bei der Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt, beschrieb im Anschluss detailliert die neuen Bestimmungen und stellte einige Ad-hoc-Maßnahmen vor, die sich bis zum Inkrafttreten am Freitag, 25. Mai, noch umsetzen ließen.
Keine Kontrollen ohne konkreten Anlass
„Die erste Maßnahme sollte sein: Ruhe bewahren. Grundsätzlich sind keine behördlichen Kontrollen ohne konkreten Anlass zu erwarten. Schon nach altem Recht waren die Bußgeldbescheide selten. Nichts deutet darauf hin, dass sich dies in Zukunft ändert“, verdeutlichte Stöcker. Wegen der oftmals noch offenen Fragen nach neuem Recht würden viele Bußgeldbescheide darüber hinaus wahrscheinlich angreifbar sein. 

Markus Weber, Geschäftsführer der dokuworks GmbH und externer Datenschutzbeauftragter aus Siegen, klärte die Anwesenden über die Besonderheiten des Datenschutzes im Zusammenhang mit den Beschäftigten auf. Er informierte die Zuhörer beispielsweise darüber, inwieweit Social-Media-Profile von Bewerbern ausgewertet werden dürfen.

Darüber hinaus unterstrich Weber, dass unter bestimmten Umständen sogar für ein GPS-Tracking in Fahrzeugen ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers bestehen könne, das die Datenerhebung zulässig mache. Sowohl in der Pause als auch im Anschluss an die Veranstaltung nutzten die Teilnehmer umfangreich die Gelegenheit, ihre individuellen Fragen zu stellen, die die drei Referenten ausgiebig beantworteten.
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