„In diesen Zeiten sollte man solidarisch denken“

Leserbrief zum Genesenenstatus-Artikel


Grafik Leserbrief von privat
Grafik Leserbrief © privat

Kreis Olpe. Kerstin Lübke aus Lennestadt ist unzufrieden mit dem Artikel „Attendorner sauer: Genesenenstatus nur mit PCR-Test möglich“. Dass nicht alle einen PCR-Test machen können/dürfen, sei nicht Schuld der Labore. Sie schreibt:


„Gerne möchte Ich meine Sicht zum Artikel schildern: So ganz stimmen diese Informationen nicht. Wenn der Herr aus Attendorn seinen Brief, den er vom Kreis Olpe zur „Quarantäneinformation für positiv (..) getestete Personen “ mal genauer gelesen hätte, steht auf Seite 2 :

„Das positive PCR-Testergebnis (Schnelltest ist nicht ausreichend), welches Sie zu Beginn Ihrer Infektion erhalten haben, gilt offiziell als Genesenennachweis, wenn dieses mehr als 27 Tage und weniger als 90 Tage alt ist. Wünschen Sie ein digitales Zertifikat , so können Sie sich dieses bei einer Apotheke, die den Service anbietet, ausstellen lassen.“ (..)

AU wegen Corona

Zum Punkt „Labore zum damaligen Zeitpunkt überlastet“: Glauben Sie, dass sich bei steigenden Infektionszahlen der letzten vier Wochen die Lage in den Laboren geändert hat? Als rational denkender Mensch sollte sich die Frage erübrigt haben.

Ich arbeite als Hörgeräteakustikerin, habe am 9. März mein positives Testergebnis erhalten (PCR), bin dann auch tatsächlich an Corona erkrankt. Ablauf der Quarantänepflicht war somit der 19. März. Meine Schnelltest-Ergebnisse waren bis letzte Woche Mittwoch, 23. März, noch positiv. Zudem hatte ich noch Krankheitssymptome. Mein Hausarzt hat auch keinen PCR-Test veranlassen dürfen, da ich nicht im Pflegebereich arbeite. Meine AU wurde also quasi verlängert bis Ende letzter Woche (25. März).

Es wird etwas suggeriert

Natürlich bin ich auch neugierig gewesen und hätte es gerne eher gewusst. Aber in diesen Zeiten sollte man ja wohl solidarisch denken. Was mich wütend macht ist die Tatsache, das wieder suggeriert wird, dass jemand „offensichtlich“ benachteiligt worden sei, ohne mal vorher grundlegende Fakten dazu nachgelesen zu haben.“

Hinweis zu Leserbriefen

Wir freuen uns über jeden Leserbrief. Allerdings behalten wir uns Kürzungen vor. Wir weisen darauf hin, dass Leserbriefe ausschließlich die Meinung des Autors wiedergeben. Das Presserecht schreibt vor, dass Leserbriefe nur veröffentlicht werden dürfen, wenn Name, Adresse und Kontaktdaten des Autors der Redaktion bekannt sind.

Artikel teilen: