Impftermine für Menschen mit Vorerkrankungen


Symbolfoto zu den Themen Impfzentrum und Impfstoffe. von Kreis Olpe
Symbolfoto zu den Themen Impfzentrum und Impfstoffe. © Kreis Olpe


Kreis Olpe. Ab sofort erhalten Menschen mit Vorerkrankungen, die unter die Prioritätsstufe 2 der Coronavirus-Impfverordnung fallen, mit ärztlichem Attest einen Termin zur Corona-Schutzimpfung. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.

Diese Regelung gilt zunächst bis Dienstag, 6. April, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen in den Arztpraxen beginnen soll.

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