Immobilienpreise im Kreis Olpe auf hohem Niveau


Baugrundstück in der Gemeinde Wenden. von Gemeinde Wenden
Baugrundstück in der Gemeinde Wenden. © Gemeinde Wenden

Kreis Olpe. Die Immobilienpreise im Kreis Olpe sind im letzten Jahr im Wesentlichen stabil geblieben. Etwas mehr als 1300 Kaufverträge wurden kreisweit abgeschlossen und damit rund 171 Millionen Euro umgesetzt.


Bei den klassischen Ein- und Zweifamilienhäusern lag der durchschnittliche Wiederverkaufspreis mit 185.000 Euro rund drei Prozent unter dem des Vorjahres. Auf den ersten Blick könnte man also denken, dass die Immobilien günstiger geworden sind. Der wahre Grund für den niedrigeren Durchschnittspreis liegt aber in der höheren Anzahl von Verkäufen außerhalb der Top-Lagen mit einem Bodenrichtwert unter 80 Euro pro Quadratmeter. Tatsächlich sei das Preisniveau beständig geblieben, teilt der Kreis Olpe mit.

Der Preis für eine Eigentumswohnung ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Auch im vergangenen Jahr stiegen die Preise für eine Neubauwohnung um sechs Prozent auf durchschnittlich 245.000 Euro. Bezogen auf die Wohnfläche zahlt man also rund 2650 Euro pro Quadratmeter. In Top-Lagen von Olpe und Attendorn wurden vereinzelt auch Preise über 3500 Euro pro Quadratmeter erzielt.
Ältere Immobilien oft günstiger
Eigentumswohnungen aus älteren Baujahren sind dagegen im Schnitt schon für 1200 pro Quadratmeter zu haben. Naturgemäß gibt es hier große Wertunterschiede, die sich auf den Sanierungszustand, das Alter- und die Lage des Objektes zurückführen lassen.

Im Jahr 2017 sind Wohnbaugrundstücke im kreisweiten Durchschnitt für sechs Prozent über den jeweiligen Bodenrichtwerten veräußert worden. Nur die Preise in den Gemeinden Finnentrop und Kirchhundem liefen diesem Trend nicht hinterher und blieben stabil.
Lückenlose Marktübersicht
Landläufig herrscht des Öfteren die irrige Meinung vor, dass die Bodenrichtwerte zu niedrig seien und die Preise in Wirklichkeit höher liegen. Dazu erklärt Werner Figge, der Vorsitzende des Gutachterausschusses im Kreis Olpe: „Der Gutachterausschuss ermittelt die Grundstückswerte auf der Datengrundlage einer Kaufpreissammlung. Alle Notare sind durch das Baugesetzbuch verpflichtet, eine Vertragskopie an die Gutachterausschüsse zu senden. Daher hat diese Einrichtung den großen Vorteil einer wirklich flächendeckenden und lückenlosen und somit auch realistischen Marktübersicht.“ 

Eine der Hauptaufgaben besteht darin, diese Daten zu sammeln und den Bürgern die wesentlichen Zahlen und Erkenntnisse transparent zu machen. Aus diesem Grunde werden die Bodenrichtwerte im Kreis Olpe anhand der tatsächlichen Kaufpreise jährlich überprüft und über das Portal BORIS.NRW (www.boris.nrw.de) veröffentlicht. Dort ist auch der jährlich erscheinende Grundstücksmarktbericht kostenlos erhältlich, in dem alle weiteren Auswertungen erklärt werden.
 
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bundesgesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschrieben. Der Gutachterausschuss ist als Behörde des Landes NRW ein neutrales, vom Kreis Olpe als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft bestellt. Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank-, Vermessungs- und Maklerwesen sowie Sachverständige für den Immobilienmarkt. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

20 Gutachter gehören zurzeit dem Gutachterausschuss im Kreis Olpe an. Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten stellt der Kreis Olpe eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seinem Vorsitzenden untersteht und damit nicht mit der Verwaltung verbunden ist.  Der eigentliche Auftrag des Gutachterausschusses besteht darin, den Grundstücksmarkt transparent zu machen. Im Einzelnen geschieht dies durch

•       Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,

•       Erstellung und Veröffentlichung von Grundstücksmarktberichten,

•       Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken,

•       Auskünfte an „jedermann“.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, besteht gem. § 195(1) Baugesetzbuch eine Übersendungspflicht der Notare. Das bedeutet, die bei den Notaren abgeschlossenen Kaufverträge sind komplett, das heißt mit allen enthaltenen Daten und Namen in Kopie der Geschäftsstelle zu übermitteln.
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