Immobilien erben und vererben – welche Möglichkeiten gibt es?

Serie „Wohnen im Alter“ – Teil 3


 von Grafik: Sarah Menn
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Kreis Olpe. Mit dem Thema Erbschaft möchte man sich am liebsten so wenig wie möglich befassen. An den eigenen Tod oder den eines nahestehenden Menschen denkt man schließlich nicht gerne. Dennoch ist es im Ernstfall eine große Erleichterung für alle Beteiligten, wenn bereits vorgesorgt wurde. Denn wer heute schon alle Weichen für morgen stellt, kann beruhigt in die Zukunft blicken. Petros Kominos von Garcia & Co. Immobilien aus Attendorn erklärt, was Sie wissen sollten, wenn Sie eine Immobilie erben oder vererben wollen.


Fast jedes zweite Erbe in Deutschland enthält eine Immobilie. Wer eine Immobilie erbt, kann sich also theoretisch freuen. Praktisch geht das Erbe mit der Trauer um einen geliebten Menschen einher – und mit einer Menge an ungeklärten Fragen und bürokratischem Aufwand. Eine vererbte oder geerbte Immobilie wirft auch immer eine zentrale Frage auf: Was soll mit dieser Immobilie in Zukunft geschehen?
1) Ich habe eine Immobilie geerbt
Immobilien gehören zu einer der gefragtesten Wertanlagen. Daher ist es keine Überraschung, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke zum Nachlass des Verstorbenen zählen. Das vererbte Eigenheim ist dabei oft das Zünglein an der Waage, das entscheidet, ob eine Erbschaft wertvoll ist oder nicht. Auch die Entscheidung, ob Erben selbst in der Immobilie wohnen wollen, ist nicht immer leicht getroffen. Hier ist es ratsam, sich gut mit der Situation auseinanderzusetzen und im Idealfall auf die Beratung eines Spezialisten zurückzugreifen.

Wie viel ist meine Erbimmobilie wert?

Nicht jedes Immobilienerbe verspricht plötzlichen Reichtum. Oftmals befinden Erbimmobilien sich in einem schlechten Zustand und sind nur schwer verkäuflich. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie überhaupt einschätzen können, wie viel Ihre Immobilie in ihrem aktuellen Zustand wert ist. Zwar erstellt auch das Finanzamt ein Wertgutachten, dabei werden allerdings keine individuellen Merkmale der Immobilie berücksichtigt. Deshalb sollten Sie sich an einen lokalen Immobilienexperten wie einen Makler wenden, der den Wert Ihrer Immobilie ermittelt unter Berücksichtigung aller Besonderheiten.

Lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen?

Stellt sich heraus, dass das Erbe dennoch aller Voraussicht nach mit Verlusten für Sie einhergehen wird, haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Erbschaft bis zu sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls auszuschlagen. Allerdings können Sie nur die komplette Erbschaft ausschlagen und nicht nur die Immobilie. Gehören also auch weitere wertvolle Immobilien oder andere Wertgegenstände zum Erbe, ist dieser Schritt nicht zu empfehlen.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

Erben ersten Grades sind Kinder und Enkelkinder, Ihnen steht in jedem Fall ein Pflichtteil zu. Auch der Ehepartner wird mit mindestens einem Viertel des Erbes bedacht. Erben der zweiten und dritten Ordnung werden nur berücksichtigt, wenn es keine Erben der ersten Ordnung gibt. Sollten Sie also das einzige Kind Ihres verstorbenen Elternteils sein und selbst keine Kinder haben, so sind Sie Alleinerbe.
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Immer dann, wenn ein Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft stellt eine juristische Person dar, die Entscheidungen zum Erbe gemeinsam treffen muss. Es kann also nicht ein Erbe entscheiden, seinen Anteil der Immobilie zu verkaufen, während ein anderer seinen Anteil behält. Hierzu muss ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden, in dem genau festgehalten wird, wem welcher Teil des Erbes zusteht.

a) Einer der Erben kauft die Immobilie

Eine Möglichkeit, das Immobilienerbe zu regeln ist, dass ein Erbe den anderen die Immobilie zu gleichen Teilen abkauft, sprich: Gibt es vier Erben, muss er jedem der drei anderen 1/4 des Immobilienwertes auszahlen, dann gehört ihm selbst die Immobilie. Um Sicherheit zu haben, empfiehlt sich hier ein Immobiliengutachten, das juristisch bindend ist – ein so genanntes Verkehrswertgutachten. Die anderen Erben müssen bei Auszahlung Ihren Erbanteil an den Käufer übertragen.

b) Die Immobilie wird gemeinsam verkauft

Möchte keiner der Erben die Immobilie selbst beziehen oder ist man sich nicht einig, wer einziehen darf, entscheidet sich die Erbengemeinschaft oft dafür, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Dabei muss jeder der Erben den Kaufvertrag unterschreiben und von einem Notar beurkunden lassen.

Um Unstimmigkeiten über den Verkaufspreis vorzubeugen ist ein Immobiliengutachten sinnvoll. In diesem Zuge entscheiden sich viele dafür, den Immobilienverkauf von einem Makler vornehmen zu lassen. Schließlich haben Angehörige im Trauerfall nur wenig Zeit, Ressourcen und Nerven, sich um den Verkauf umfassend zu kümmern.

c) Die Immobilie wird verschenkt

Der Immobilieneigentümer kann zu jeder Zeit seine Immobilie an einen Erben verschenken – entweder im Todesfall, aber auch schon zu Lebzeiten. So wird eventuellen Nachlassstreitigkeiten vorweggegriffen. Ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag ist dabei zwingend notwendig.
2) Ich möchte meine Immobilie vererben
Wer sich dazu entscheidet, seine Immobilie zu vererben, sollte im Idealfall klare Regelungen getroffen haben, was mit Haus oder Wohnung nach seinem Tod passieren soll. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht der Fall und es kommt schnell zum Streit unter den Hinterbliebenen, was mit der Immobilie geschehen soll.

Damit nach dem Tode alles reibungslos ablaufen kann, raten Spezialisten, sich schon frühzeitig zu überlegen, wem Sie die Immobilie vererben möchten. Dabei ist es wichtig sich über das Erbrecht zu informieren und je nach persönlichem Wunsch und Familienkonstellation ein Testament zu erstellen. Dies kann handschriftlich oder notariell verfasst werden. Auch ein Erbvertrag kann eine Alternative sein.
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Sie haben eine Immobilie geerbt und sind unsicher, wie es damit weitergehen soll? Oder Sie wollen selbst ein Immobilienerbe vorbereiten?

Als erfahrener Immobilienspezialist berät Sie Garcia & Co Immobilien gerne zu den Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrer Immobilie im Erbschaftsfall umgehen können. Sie erhalten schnell einen unverbindlichen Termin um alle Fragen zu klären. Durch unser großes Netzwerk profitieren Sie auch außerhalb der Immobilienvermittlung von ausgesuchten Spezialisten im Bereich Steuern, Recht, Finanzen und Versicherung.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und zeigen Ihnen alle Optionen auf, damit Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können – sprechen Sie uns gerne an!
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