Immobiliar-Darlehensvermittler: Frist läuft ab


 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz


Kreis Olpe. Spätestens bis zum 21. März müssen Immobiliar-Darlehensvermittler über eine neue Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen. Ohne diese Erlaubnis dürfen nach diesem Stichtag keine Immobiliar-Verbraucherdarlehen mehr vermittelt werden. Darauf weist der Kreis Olpe hin. 

An diesem Tag endet auch die Möglichkeit, auf der Basis der bisherigen Erlaubnis nach § 34c GewO tätig zu sein. Noch bis zum Ende der Übergangsfrist können Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c GewO eine neue Erlaubnis nach § 34i GewO in einem vereinfachten Verfahren erhalten. 

Zuständige Erlaubnisbehörde ist die Industrie- und Handelskammer, auf deren Homepage es weitere Informationen zu dem Thema gibt.
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