Im Kreis Olpe wird viel gefunden – und nur wenig abgeholt

Gesetzgeber regelt Verfahren – Sechs Monate Aufbewahrungsfrist


  • Kreis Olpe, 26.01.2021
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Wer Wertgegenstände oder Bargeld findet, kann die Fundsache nach sechs Monaten Aufbewahrungsfrist übernehmen - falls sich der Eigentümer nicht ermitteln lässt.  von Rüdiger Kahlke
Wer Wertgegenstände oder Bargeld findet, kann die Fundsache nach sechs Monaten Aufbewahrungsfrist übernehmen - falls sich der Eigentümer nicht ermitteln lässt. © Rüdiger Kahlke

Kreis Olpe. Ein Ausfallschritt und die flatterhafte Reise über den Asphalt hat ein Ende. Was der Wind vor sich her trieb, entpuppt sich, von einem schnellen Fußtritt gestoppt, als Fünfzig-Euro-Schein. Wer den verloren haben könnte? – Olaf hatte keine Ahnung. Kein Mensch in der Nähe. Ein Besitzer war nicht auszumachen. Für den Studenten war aber gleich klar: Den Fuffi bringe ich ins Fundbüro.


Genau das verlangt der Gesetzgeber. Immer dann, wenn der Verlierer oder sein Aufenthaltsort nicht bekannt sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in den Paragrafen 956 bis 984 geregelt, wie mit Fundsachen zu verfahren ist.

Auch digitale Fundbüros

Danach sind sie „unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen“. Ausnahmen: der Wert ist geringer als zehn Euro. Vielfach sind, wie in Attendorn, Olpe oder Drolshagen, die Bürgerbüros die richtigen Ansprechpartner. In Olpe und Attendorn können die Fundmeldungen auch online abgegeben werden.

Die Kommunen haben auch digitale Fundbüros eingerichtet. Online kann auf die Suche gehen, wer Geldbörse, Schlüssel oder Brille verloren hat. „Gefundene und im Fundbüro abgegebene Geldbeträge werden nicht aufgelistet.“, heißt es aber einschränkend auf der Homepage der Stadt Olpe. Bares ist ohnehin rar, wenn es um Fundsachen geht, bilanziert auch Burkhard Lütticke, Leiter des Fachbereichs Zentrale Dienste in Drolshagen.

Vom Schlüsselbund bis zum Gebiss

Überwiegend sind es Schlüssel, die im Bürgerbüro abgegeben werden. Manchmal auch Kleinteile wie Brillen, Handys, Geldbörsen oder ein Tablet. Selten werden Fahrräder als Fund gemeldet. 35 bis 45 Fundsachen pro Jahr notieren die Mitarbeiter im Drolshagener Bürgerbüro, schätzt Lütticke. In Attendorn sind es 40 bis 60. Offenbar deutlich vergesslicher sind die Olper. Dort werden etwa 220 Fundsachen abgegeben.

In etwa 40 Prozent der Fälle finden dabei Fundsache und Verlierer (Besitzer) wieder zusammen. Sabrina Theilemann, Sachgebietsleiterin im Attendorner Rathaus, hält sich mit Zahlen zurück, da die erfolgreichen Rückgaben nicht statistisch erfasst werden. Sie findet aber, dass diese Fälle „viel zu selten“ vorkommen.

Manche Dinge haben eher einen idellen Wert und sind nur für den Verlierer interessant.  von Rüdiger Kahlke
Manche Dinge haben eher einen idellen Wert und sind nur für den Verlierer interessant. © Rüdiger Kahlke

Zuweilen finden sich auch kuriose Gegenstände auf den Fundlisten, wie Rollator, Gebisse, Hörgeräte. In Attendorn wurde auch schon mal Unterwäsche oder eine Jeans abgegeben, aus deren Hosentasche eine Maus flutschte, die anschließend „durchs Büro flitzte“.

Finder kann Eigentümer werden

Die Kommunen bewahren die Fundsachen sechs Monate auf. Findet sich in dieser Zeit kein Eigentümer, oder „Empfangsberechtigter“, wie es im Juristen-Deutsch heißt, wird der Finder benachrichtigt. Er kann das Eigentum an der Fundsache erwerben (BGB, § 973), das heißt sie übernehmen.

Wenn die Dinge einen gewissen Wert haben, „zum Beispiel Schmuck, Bargeld oder auch Fahrräder in einem guten Zustand, machen die Finder gerne vom Eigentumsrecht Gebrauch“, ist die Erfahrung in Attendorn. Ehrlichen Findern in Drolshagen oder Olpe werden die Fundsachen kostenlos ausgehändigt. Andere Kommunen, so auch Attendorn, kassieren vom Finder noch Gebühren.

Gebühren sind wertabhängig

Wie hoch sie sind, regelt die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Fundstücke bis 25 Euro sind danach kostenfrei rauszugeben, von 26 bis 150 Euro könnten die Kommunen zehn Euro kassieren. Mit dem Wert steigt stufenweise auch die Gebühr. Bei der Ermittlung des Wertes hilft oft eine Recherche im Internet.

Was nicht abgeholt wird, verbleibt im Besitz der Kommune. „Bei Fahrrädern muss man sehen, was man damit macht“, sagt Lütticke. Sie könnten für soziale Zwecke, etwa die Flüchtlingshilfe, zur Verfügung gestellt werden. In Olpe werden Fundsachen, die nicht abgeholt werden, entsorgt. „Eine Versteigerung lohnt sich nicht“, heißt es. In Attendorn „finden in unregelmäßigen Abständen Versteigerungen statt“, so Sabrina Theilemann.

Finderlohn gesetzlich vorgesehen

Und was ist dem „Fuffi“, der übers Pflaster wehte? Sollte sich der Eigentümer finden, hätte Olaf Anspruch auf Finderlohn. Bis zu einem Wert von 500 Euro liegt der bei fünf Prozent, also in dem Fall 2,50 Euro. Über 500 Euro kann der Finder drei Prozent des Wertes beanspruchen.

Sollte sich der Eigentümer nicht melden oder innerhalb von sechs Monaten ermitteln lassen, darf der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Dann kommt’s auf die Kommune an, was bleibt. Attendorn berechnet 10 Euro an Gebühr, zahlt also nur 40 Euro aus. Olpe oder Drolshagen rücken den Fund dann ohne Abzug raus.

Schlüssel machen das Gros der Fundsachen aus. von Rüdiger Kahlke
Schlüssel machen das Gros der Fundsachen aus. © Rüdiger Kahlke
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