IHK informiert: Vereinfachte Grundsicherung für (Solo-)Selbstständige


Die IHK informiert wie man die Grundsicherung für (Solo-)Selbstständige in Anspruch nehmen kann. von Symbolfoto Pixabay
Die IHK informiert wie man die Grundsicherung für (Solo-)Selbstständige in Anspruch nehmen kann. © Symbolfoto Pixabay


Kreis Olpe/Siegen. Die Folgen von Corona für die Wirtschaft sind immens. Dabei können Kleinunternehmer und (Solo-) Selbstständige, deren private finanzielle Reserven durch fehlende Einnahmen aufgebraucht sind, einen Teil der Einnahmeverluste über die Grundsicherung kompensieren. Im Mittelpunkt steht hierbei die Sicherung des Lebensunterhaltes.

Die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) bietet am Donnerstag, 11. März, 12 Uhr, eine virtuelle Veranstaltung zum Thema „Vereinfachte Grundsicherung für (Solo-)Selbstständige in Zeiten der Corona-Krise“ an. Ein Experte gibt einen Überblick über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten und informiert über den Ablauf der Antragstellung sowie das Bewilligungsverfahren der vereinfachten Grundsicherung für (Solo)-Selbstständige.

Weitere Infos zur kostenlosen Onlineveranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung: events.ihk-siegen.de/termine/731/.

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