"Hygieneampel" geht am Ziel vorbei

IHK kritisiert „Stigmatisierung“ und „irreführende Information“ des neuen Gesetzes


Restaurants und weitere, der Lebensmittelüberwachung unterliegende, Betriebe sollen an ihren Eingängen die Prüfergebnisse der staatlichen Lebensmittelkontrollen öffentlich sichtbar machen müssen. von Symbol Sven Prillwitz
Restaurants und weitere, der Lebensmittelüberwachung unterliegende, Betriebe sollen an ihren Eingängen die Prüfergebnisse der staatlichen Lebensmittelkontrollen öffentlich sichtbar machen müssen. © Symbol Sven Prillwitz

Siegen. Die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) kritisiert das geplante „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Anlass ist die gestrige (16. September) Beratung im Landtag. Das Gesetz sieht vor, dass Restaurants und weitere, der Lebensmittelüberwachung unterliegende, Betriebe an ihren Eingängen die Prüfergebnisse der staatlichen Lebensmittelkontrollen öffentlich sichtbar machen müssen. Verbraucher sollen so Informationen über den Hygienezustand erhalten.


Das Ziel einer größeren Transparenz werde so nicht erreicht, kritisiert die IHK. Die Hygieneampel führe lediglich ergänzende Merkmale auf, erlaube aber beispielsweise keine Aussagen über konkrete Gesundheitsgefährdungen. „Die Kennzeichnung mit der Farbe ‚rot‘ wird gemeinhin mit Gefahr in Verbindung gebracht, kann bei der Hygieneampel aber etwa auch auf die Ausstattung der Arbeitsräume einer Betriebsstätte zurückzuführen sein. Diese muss sich außerdem nicht zwangsläufig auf die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln auswirken“, betont IHK-Geschäftsführer Rudolf König gen. Kersting.

Für den Verbraucher erschließe sich zudem nicht, warum ein „rot“ markierter Betrieb überhaupt geöffnet bleiben soll, wie im Gesetz vorgesehen. Es sei an der staatlichen Lebensmittelkontrolle, auf mögliche Gesundheitsrisiken zu reagieren und nötigenfalls einen Betrieb zu schließen. Hierzu hätten die Behörden alle Möglichkeiten, auch ohne einen öffentlichen „Pranger“.

Die vorgesehene Hygieneampel sei hingegen eine irreführende Information der Verbraucher und führe außerdem zu einer dauerhaften „Stigmatisierung“. Rudolf König gen. Kersting: „Selbst dann, wenn der Betrieb sämtliche festgestellte Mängel beseitigt und fortan geradezu vorbildlich auftritt, hilft ihm das nicht mehr: Der einmal entstandene Imageschaden ist in der Regel von längerer Dauer!“. Fraglich sei zudem, in welchen Abständen systematische Kontrollen durchgeführt werden können, um den zwischenzeitlich optimierten Zustand zu dokumentieren. Ein solches flächendeckendes System setze auch eine flächendeckende Überwachung der Betriebe voraus, die in der Praxis heute nicht gegeben und auch nicht sinnvoll sei, kritisiert die IHK. (LP)
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