Hohe Kosten für Firmendaten

IHK warnt vor unnützen Registereinträgen und Zahlungen


 von IHK Siegen
© IHK Siegen

Immer wieder wird versucht, Firmen viel Geld für die Eintragung ihrer Unternehmensdaten in fragwürdige Register aus der Tasche zu ziehen: Die IHK Siegen weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Unternehmer auf verschiedenen Wegen in die Falle tappen können.


Mit einem behördlich aussehenden Schreiben, zum Beispiel vom „Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel“ werden derzeit Unternehmen etwa aufgefordert, für eine Eintragung in ein „Behördenunabhängiges Wirtschaftsregister“ die sie betreffenden Daten zu ergänzen oder zu korrigieren und sodann zurück zu senden. Erst bei näherem Hinsehen stellen die Firmen laut IHK fest, dass sie für diese Eintragung einen vierstelligen Betrag zahlen sollen. Daneben gebe es Fälle, bei denen der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine Rechnung. Darin werde suggeriert, die Firmen müssten einen bestimmten Betrag zum Beispiel an eine "WBS – World Business Search" für die Eintragung in einem „Handels- und Gewerberegister“ oder im „Gewerberegister Berlin“ zahlen.
"Weder unterzeichnen noch zahlen"
Tatsächlich besteht jedoch keinerlei Zahlungsverpflichtung. „Unternehmen sollten solche Schreiben weder unterzeichnen noch zum Anlass einer Zahlung nehmen“, rät Nina Münker, Leiterin des Referats Rechtsfragen bei der IHK Siegen. „Die Eintragung in diesen Registern hat in der Regel kaum einen Nutzen für die Firmen. Die einzige Eintragung, die unter Umständen erfolgen muss, ist im Handelsregister zu vollziehen. Die Rechnung kommt dann vom Amtsgericht.“ Auch wenn Unternehmen bereits auf ein solches Schreiben reagiert haben, sei es häufig noch nicht zu spät. Es seien bereits Urteile erstritten worden, in denen der gezahlte Betrag zurückerstattet wurde, so Münker. Die IHK erteilt Betroffenen weitere Auskünfte (0271 3302-150, Nina Münker). (LP)
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